Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
trinkgeld
trinkgeld
- ›Trinkgeld, Belohnung für einmalig bzw. außer der Reihe geleistete Hilfsdienste (z. B. bei der Ernte, bei der Jagd, beim Viehtrieb, beim Transport von Waren)‹
- ›Verpflegungs-, Getränkegeld als (gewohnheitsrechtlich geregelte) Zuzahlung zum festgesetzten Lohn für niedere Bedienstete (vgl. 2derre)‹; speziell auch: ›Sonderzuwendung in Notzeiten‹; in einigen Fäl
- ›Zeche für Getrunkenes‹
- ›Lohn, Belohnung‹; tropisch (ironisch) an 1 anschließbar, dann: ›Undank, schlechter Lohn‹.