LDWB1
statutar [sta·tu·tār] adj. (-s, -a) statutarisch.
DWB
statutar·gemeinde
statutargemeinde , f. : unter statutar gemeinden versteht die österr. gesetzgebung solche gemeindewesen, welche nicht unter die bestimmungen…
DWB
statut·arisch
statutarisch , adj. ' in der rechtssprache, verordnungsmäszig oder gesetzlich '. Campe erg.-bd.: weil ... die statutarische gesetzgebung an …
DWB
statutar·recht
statutarrecht , n. : mit dem eximierten gerichtstande ( des adels ) hing die exemtion von den blos lokalen statutarrechten in ansehung des f…
DWBQVZ
--- die statuten des deutschen ordens. nach dem original-exemplar, mit ... einem vollständigen historisch-etymologischen glossarium hg. v. E…
DRW
statut·brief
Statutbrief, m. Urkunde über ein Statut oder eine sonstige rechtliche Anordnung daz doch dieselben, dy wir seczen, vögt oder amptleut, globe…
DWBQVZ
statut·buch
statutbuch: das Görzer statutbuch. eine deutsche ausgabe der Friauler constitutiones des patriarchen Marquard als Görzer stadtrecht seit dem…
Meyers
statut·e·law
Statute law (engl., spr. ßtättjūt lao), positives, geschriebenes Recht im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht, ungeschriebenen Recht ( Common law…
Meyers
stat·uten
Statuten (lat.), Satzungen, Gesetze; namentlich Bezeichnung für Partikularrechte, für die mittelalterlichen Stadtrechte und für die Hausgese…
LDWB2
statuten·aenderung
Sta|tu|ten|än|de|rung f. (-,-en) mudaziun dl statut f.
LDWB2
statuten·auszug
Sta|tu|ten|aus|zug m. (-[e]s, ...auszüge) estrat dl statut m.
DWB
-biechl , so man jerlich bei der ehehafttäding abgelesen, gehabt haben, wie sich die nachpersleit verhalten sollen. tirol. weisth. 4, 282, 3…
DWB
statuten·buch
statutenbuch , n. buch, worin statuten aufgezeichnet sind, besonders sammlung der statuten einer stadt, stadtrechtsbuch, s. Pauls grundr. 2 …
GWB
statuten·entwurf
Statutenentwurf [bisher nicht online publizierter Wortartikel]
DWB
statuten·geld
statutengeld , n.; nur im plur. von gewissen gebühren: da kam einer und klagte, dasz ihm von hoher hand eine kleine præbende gegönnet sey. a…
DWB
statutengemäsz , adv. : ihre — frau, kann ich sie statutengemäsz noch nicht nennen; es sey mir erlaubt, sie braut zu heiszen. Hippel 8, 112 …
GWB
statuten·heft
Statutenheft [bisher nicht online publizierter Wortartikel]
DWB
statuten·kollision
statutenkollision , f. : unter diesem der älteren theorie entnommenen, aber ungenauen titel wird gewöhnlich die ganze lehre des internationa…
GWB
statuten·maessig
statutenmäßig [bisher nicht online publizierter Wortartikel]
DWB
statutenmäszig , adj. , vgl. statutengemäsz .
DWB
statuten·recht
statutenrecht , n. , vgl. statutarrecht .
DWB
statuten·reiter
statutenreiter , m. der sich in lästiger weise immer auf die statuten beruft.
DWB
statuten·sammlung
statutensammlung , f. , vgl. statutenbuch : über nichts wünschte ich mehr die geheimen stimmen denckender köpfe gesammelt zu lesen, als über…
DWB
statuten·theil
statutentheil , n. : portio statutaria, oder, statutentheil, ist in den rechten ein stück und erbtheil der güter, so das überlebende weib na…
DERW
statuten·theorie
Statutentheorie, F., ›(von den spätmittel- alterlichen Juristen entwickelte) Theorie zum Verhältnis von gemeinem Recht und lokalen Statuten‹…
LDWB2
statuten·vorschlag
Sta|tu|ten|vor|schlag m. (-[e]s, ...vorschläge) proposta de statut f.
DWB
statuten·widrig
statutenwidrig , adj. was den statuten zuwider ist, dagegen verstöszt.
Idiotikon
statutiereⁿ Band 11, Spalte 1816 statutiereⁿ 11,1816
GWB
statutum [bisher nicht online publizierter Wortartikel]