Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Munizipāl
Munizipāl (lat.), städtisch; daher Munizipalbehörde, Munizipalbeamter , soviel wie städtische Behörde, städtischer Beamter; Munizipalverfassung , die Verfassung einer Stadtgemeinde; Munizipalität (franz. municipalité ), der städtische Beamtenkörper; letztere Bezeichnung besonders in Frankreich gebräuchlich, woselbst die Munizipalität sich aus dem Maire, dessen Beigeordneten ( adjoints ) und einem oder in größern Städten mehreren Polizeikommissaren zusammensetzt, neben denen dann ein Munizipalrat ( conseil municipal ), das städtische Kollegium zu Wahrung der Gemeindeinteressen, steht; Munizipal…