Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Munizipalsache
Munizipalsache, f.
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vns, auch vnsern staͤtten vnd flecken an zinsen ... auch freyheiten, rechten ... vnd andern ihren municipalsachen vnd gerechtigkeiten nichts abgehn ... lassenWürtLO. 1621 S. 737 Faksimile
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den provinzial ständen kann die verwaltung gewisser zweige der provinzial angelegenheiten ganz übertragen werden: ... aufsicht und theilnahme an municipal und crayss sachen1822 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 75