Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftsstatut
Stiftsstatut, n.
für ein ¹Stift (I) geltende Rechtsregel
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[die erwehlte fraw soll] die stiffts statuta, praerogativas, recht und gerechtigkeit in acht nehmen1666 ZBergGesch. 5 (1868) 225
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[der rentmeister] soll von allem, waß vorgehet, ein richtiges protocollum halten, auch alles das, waß in den stiffts statuten von des rentmeisters thun gemeldet, unweigerlich beobachten1666 ZBergGesch. 5 (1868) 227
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forderist kommt es auf die allerseits erkannte stiffts- und ordens-statuten oder reglen [an]1773 Moser,NStaatsR. XIV 315