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Probe

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Probe

Probe, f.

I Probe-, Ausbildungszeit
  • das erst jar, wann er [Novize] in der brob stet
    1. Hälfte 16. Jh. SterzingSp.(Bauer) 442 Faksimile
  • [bei den Färbergesellen] schal ein jeder lehrknecht, so alhir by einem meister lehren will, veertein dage thor probe nehmen
    1589 HambHandw. 548 Faksimile
  • solle ... ohne sothane vorherige aufdingung kein jung von seinem meister laͤnger als vier wochen ... auf die probe genommen ... werden
    1760 SammlBadDurlach III 492 Faksimile
  • so solle jedoch kuͤnftighin sich kein vatter oder pfleg-vogt, weder ein meister, unterfangen, ein landes-kind in die probe zu geben oder zu nemmen, es habe dann dieselbe den ... schul-entlassungs-schein aufgewiesen
    1769 BadZftO. 97 Faksimile
II zu erbringende Leistung (Beleg 1715: Meisterstück) oder Eignungsprüfung als Qualifikationsnachweis
  • hat ain ersamer rat maister B. [Stadtschulmeister] jm besten zugelassen, das er nunhinfuro solanng aim rat fugt, selbs ainen gelerten ... gesellen zu ainem canntor bestellen vnd vrlauben, doch den bestelten aim rat vorhin anzaigen, sein prob tun lassen vnnd souerr, auch solang er aim rat gefelt vnnd nit lennger behalten sol. vnnd sonderlich soll der schůlmaister souil jm muglich ist, nimer an ainen canntor sein, auch nit vnderstan dasselb ampt durch sich selbs oder seine prouisor oder locaten zuuersehen
    1515 SchulO.(Müller) 190 Faksimile
  • [bei einer Probepredigt:] hatt doch der allmächtige gott zur probe ... sulche gnade verlihen, das ... rhat und gemeine alsbald einen unglaublichen gutten willen gewonnen
    1575 Luther,Dressler 69
  • so dann der ansuchendt die prob gethan und von den materimeistern examinirt worden, so sollen dieselben mit ihme fur unsern burgermeistern erscheinen und denselben referiren
    1588/1609 FrankfZftUrk. I 530
  • weil ehr [Kantor] eine prob in der kirch gesungen
    1594 Wustmann,LeipzMusikg. I 104
  • inmassen ... zween knaben ... nach gethaner prob darzu [singer knab] bestimbt worden
    1595 WürtVjh.² 19 (1910) 371
  • [Vokation eines Kantors:] wann uns dann ihr eure dienste offerirt, wir auch mit der ... von euch gesungenen proba wohl zufrieden
    1643 Krickeberg,ProtKantorat 41
  • sobald sich eine stelle in der cantorey ... verlediget, sollen sie [cantorey-schüler] von superintendenten, rectore und cantore, auf vorhergehende probe, recipiret werden
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 353
  • ein junger, so in der wiener hauptzech seine probe gemacht und knecht worden, auch darumen sein knecht-zettl aufzulegen hat, soll in einer andern zech noch einmahl zu knecht werden nicht schuldig seyn
    1672 Beyer,Mühlenbauk. II 53
  • daß inskuͤnfftig die trivial-schuler nur auf ein prob, wie sie sich in dem closter werden anlassen ... sollen recipirt ... werden
    1701 Hartmann,WürtGes. IV 269
  • [bei den Schuhmachern:] so ... einer sein meisterstuck und prob nicht, wie sich gebührt, vollendet
    1715 BadLO. 205 Faksimile
  • nachdem der organist ... verstorben, und darauff einige subjecta zur probe auffgestellt worden
    1725 Sachs,BerlinMusikg. 293
  • weil der organist ... zugleich baccalaureus bey der ... schule ist, so hat man den selben heute im rechnen und schreiben die probe machen lassen
    1741 Sachs,BerlinMusikg. 296
  • daß in zukunft kein candidatus theologiæ zu einer pfarrei vociret werden solle, der nicht das 25ste jahr seines alters zuruͤk geleget, und in dem mit ihme vorgenommenen examine hinlaͤngliche proben seiner tuͤchtigkeit abgeleget habe
    1753 SammlBadDurlach I 4 Faksimile
  • es sollen auch diejenigen copisten, welche thätige proben ihres wohlverhaltens abgeleget, vor allen andern zu der stelle eines kanzellisten ascendiren, umb dadurch vor ihren fleiß, treue und application gebührend belohnet zu werden
    1755 ActaBoruss.BehO. X 369
  • [bei der Gesellschaft der Weingärtner] solle ... derjenige, welcher an solchen tisch befördert sein will, von denen jedesmaligen zwölfern zuvörderst über die vornehmste arbeiten, ... das abzielen eines neugereuts, das stöcksetzen, schneiden, pfählen und zwicken, examiniert werden, und in ihrem beisein die probe machen
    1757 Heuß,HeilbronnWeinbau 119
  • diese von den stadtmagistraten ... nominirte personen sollen alsdann dem consistorium selbst zum examen und zur probe dargestellt ... werden
    1798 Hartmann,WürtGes. IV 12
  • der testator mußte ... proben physischer und geistiger kraft ablegen, ehe er testiren konnte
    1824 Mittermaier,PrivR. 399 Faksimile
III rechtsgültiger Beweis
  • weder auß vermuthungen, sie seyen so starck als sie wollen, weder auß indicien, oder unvollkommener prob, kan auch in heimblichen lastern kein mensch verurtheilt werden
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 42 § 6 Faksimile
  • auff ein auszuͤgel eines untadelhafften handel-buchs, oder auff ein anders instrumentum, welches keine vollstaͤndige prob bey gericht machet, solle ... erfolgen
    1681 CAustr. I 26 Faksimile
  • solle ... der klaͤger ... auff widersprechen des debitoris zur ordentlich-rechtlichen prob seiner klag angewiesen werden
    1693 CAustr. I 44 Faksimile
  • bey dem summarischen beweis durch gezeugen hat ... derjenige, welchem die prob obliegt ... die gezeugen gleich mit vorzuschlagen
    1753 CJBavJud. X § 3 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • wann proben durch zeügen zu machen sind, soll die klagende parthey die fragstükke des beweises ... in actis ablegen
    1785 ZSchweizR.² 27 (1908) 158 Faksimile
  • wann ein unterthan die robbat eine zeit lang verrichtet, hernachen aber vorschuzet, er seie mit gewalt darzu verhalten worden ... ob dem grundherrn oder dem grundholden die prob obliege
    18. Jh. Chorinsky,Mat. III 212
  • wenngleich ein urbarium kein original ist, sondern nur eine copia ... so machen dergleichen alte schrifften ... ein rechtliche prob
    oJ. TractIurVar. I 89
IV rechtliche Überprüfung (auch beim Gottesurteil) oder Entscheidung
  • bericht von erforschung, prob vnd erkaͤnntniß der zaͤuberinnen durchs kalte wasser
    1586 TheatrdeVenef. 228 Faksimile
  • [bei einem Streit:] damit idt also thor pröbe kamen möchte
    um 1600 ZHambG. 29 (1928) 180
  • die prob mit dem wasser
    um 1600 ZWirtFrk. 7 (1865/67) 302 Faksimile
  • mit dieser probe aber verhaͤlt es sich also; es werden die hexen nacket und bloß mit den haͤnden und fuͤssen creutzweise gebunden ... und werden also gebunden ins wasser geworffen
    1668 Praetorius,Blockes-Berg 100
  • vor ein genugsame prob [für Zauberer beziehungsweise Hexen] aber ist nit zu halten, wann eine ins wasser geworffene person oben herschwimmet, und nit unterfallet
    1690 SchrMährSchles. 12 (1859) 349
  • da es sich auch zutruͤge, daß der glaͤubiger und schuldener sich mit einander verglichen, geld oder waare auff eine prob [lat. Übs. rei probandae caussa] hinter eine dritte person behaltnuͤßweise zu legen
    1721 WestpreußPR. I 681
  • damit aber kuͤnftiger streit de bonis renunciatis verhuͤtet werde, solle man in denen casibus, wo die renuntiations-faͤlle sich ereignen, alle vorsehung zur kuͤnftigen prob der renuncirten guͤter fuͤrkehren
    1729 CAustr. IV 565 Faksimile
  • eine dritte art der feuerprobe war die probe der glühenden pflugschaaren, oder des glühenden eisens ... judicium per ferum candens, judicium vomerum. bei derselben musste man entweder mit blosen füssen über das glühende eisen weggehen, oder es in die blosen hände nehmen
    1795 Majer,GOrdalien 48f.
V Ahnenprobe
VI Zeitraum, in dem die Tauglichkeit einer Sache oder Einrichtung geprüft wird
VII Qualitätsprüfung, Überprüfung der vorgeschriebenen Maße, des Feingehalts von Gold und Silber, auch das Ergebnis einer solchen Prüfung
  • die probe mit dem stich [bei den Goldschmieden] hat die gestalt, das man mit einen grabstickel nymbt, und sticht uff das tifts ein spon auß dem gmecht, und gluhet denselben stich zwischen 2 kolen in einer kluft, und wurft es dan in ein wasser. ergibt es sich weiß, so ist es gut
    1475/76 WürzbPol. 178
  • ist durch ein ersamen rath erkannt, ... das er [auswärtiger Kannengießer] ... alle ... geschierr, es sey kanten, platten ... vf die prob vnd schaw ... machen sollen
    nach 1477 FreiburgZftO. 15 Faksimile
  • dasselbig [silbergranalien, pagament oder müntz] soll der müntzmeister auf die prob des feinen korns annemen
    1496 ArchUFrk. 10, 1 (1850) 34
  • ob üch [Goldschmieden] etwar silber geben wollt, das nit wärschaft were, das söllent ir nit annemen zu werken, weder bächer noch anders darus zu machen, damit und ir die obere wärschäft, das geschlagen von vierzechen loden und das gossen von dryzechen loden, damit ir die brob geben mogen
    um 1500 SchweizId. V 303 Faksimile
  • alhie haben die behm. pfennige neue aus der montze gehalden jn der proba vi lot minus i quintin
    1516/20 GörlitzRatsAnn. I/II 504 Faksimile
  • soll auch der silberprenner schweren, daß er die plickh, oder ungeprennten gold und sylber ... treulich ... prennen, proben, und in den wechsel wegen, und solchen prant und prob unserm wechsler ... ansagen ... wolle
    1532 SalzbBergO.(Lori) 202 Faksimile
  • soll der bergkhgerichtschreiber ... den blick ... den brandt und prob in ain besonnder buͤechl ... einzeschreiben schuldig sein
    1532 SalzbBergO.(Lori) 224 Faksimile
  • daß hinfuͤro alles werck silbers, jede marck, so hinfuͤro von den goldschmieden verarbeitet wird, ... nicht weniger dann vierzehen loth feines silbers halten, und ehe die arbeit außgehet, durch den goldschmied vermittelst seines gethanen eyds, zuvor auf die prob oder schau, die allenthalben durch die oberkeit verordnet werden solle, gelieffert und probirt ... werden soll
    RPO. 1548 Tit. 35 Volltext (und Faksimile)
  • ehe einer [goldschmid] also sein arbeit außgon laßt, soll er zuuor die, vermittelst eins gethonen eidts, auff die prob vnd schaw geben
    1552 Reyscher,Ges. XII 224 Faksimile
  • so guͤter oder wharen die der schaw, prob oder bewerung beduͤrffen ... on besondere geding verkauft werden, so ist der kauffer die anzunemen nit schuldig, die seyen dann zuuor auf der ordenlichen schaw vnd prob gerecht vnd als kaufmansgut gefunden worden
    NürnbRef. 1564 XVI 3 Volltext (und Faksimile)
  • das ... kein prob bey den goldtschmiden gehallten worden
    1564 Rummer,Pforzheim 49 Anm. 76
  • prob malen ... sollen ... die oberkaiten ... järlichen allerlay getraids, wie dasselb yedes orts im brauch ist, auf die prob malen lassen
    TirolLO. 1573 VI 74 Volltext (und Faksimile)
  • nachdem sich in einer ungeverlichen prob befunden, daß marggraf Phillips zu Baaden dieses heurigen jahrs böße halbe bazen gemünzt
    1586 Wielandt,BadMünzG. 107
  • wann gold- und silber-arbeiter, oder kauf- und handels-leute gold- oder silber-geschirr, so ohne prob gemacht, auf die maͤrckte bringen, soll die obrigkeit die beschau gebuͤhrlich beobachten, und die prob ordentlich nehmen, und darauf notiren
    1667 Emminghaus,CJGerm. II 357 Faksimile
  • das bier, so alhie gebroet wirt, soll nit höher als 3 ortt stüvers verkauft [werden], es sei denn, daß einer dubbelbier wolle brauen die kanne fur 1 1/2 stüver, das er gleichwol ohne vorgehende probe nicht verkaufen soll
    um 1700 JbOldenb. 17 (1909) 216 Faksimile
  • [zur Überprüfung der gehörigen Länge von transportiertem Holz war zur] nachrichtung und prob [ein Holzscheit und ein Büschel an einem eisernen Ring unter der Brücke in Heidelberg aufgehängt]
    oJ. Sulzmann,HolzhNeckar 53
VIII Probeteil oder -stück
  • wan sich ... irrung begeben wurden der proben halber, der wir und ... unser monzmeistere uns gutlich nit vereinen konten, so sollen wir die selben irrigen proben ... gen N. schicken
    1507 ArchUFrk. 22 (1874) 182 Faksimile
  • [beim Silberbergwerk] sollen die proben vor dem abwegen des brandstuͤcks durch den wardein außgehauen werden
    JoachimsthalBO. 1548 I 4 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • sollen die geordneten zu der vollfuͤhrung ... ihre gemachte prob [bei der Münzprüfung] ... uͤberschicken
    1566 Moser,KreisAbsch. I 389 Faksimile
  • ihre prob eines stuck zins mit eines jeden itzigen meistern stempel bezeichnet auf die cämerey hinderlegt ist worden
    1597 LünebZftU. 120 Faksimile
  • die burger zu T. sollen auch recht und macht haben alle mihlen im burgfridt ligent ... zu besichtigen und die brob von mell und gries ... zu nemben
    um 1615 NÖsterr./ÖW. VII 514 Faksimile
  • solchem betrug aber zu begegnen, wollen wir einen polirten stahl fertigen lassen, damit unser verordnete oberuffseher und muͤhlendiener ... in den muͤhlensaͤcken die prob nehmen
    1677 HessSamml. III 92 Faksimile
  • werden ... unsere amtleute erinnert, alljaͤhrlich nach vollbrachter ernde eine probe von denen neuerwachsenen fruͤchten nehmen zu lassen, und was die beste und geringere ergeben mag, wohl aufzuzeichnen
    1714 SammlBadDurlach III 255 Faksimile
  • das gewicht oder maaß der waare muß unverändert bleiben. doch ist es dem empfänger erlaubt, proben davon zu nehmen und das verdorbene oder beschädigte davon abzusondern
    1791 QHambSchiffahrt 617
IX der festgesetzte Minimalfeingehalt für Gold und Silberwaren u.ä.
  • damit der vnderschid diser zweyer grad auch diß zingeschirr ... erkennt vnnd desto weniger betrug vnnd gefar herin gebraucht werde, so soll ein jeder kantengiesser ... ehe er die [arbeyt] fail hatt, verkaufft oder hingibt, die bezeichnen, nemlich die ... alls vonn neün pfund zin gemischt ... ist, mit dem marggrefischen probzeichen, vnnd der statt, darinnen er gesessen, vnnd seinem eignen zeichen, vnnd sonnst solche zeichen an kein werck, es hallt dann solche prob
    Anfang 16. Jh. Rummer,Pforzheim 163
  • ein iglicher, der also zu rath geweldt wurdt, der gibt dorein ein silberen becher, der zwelff lot wegen sol, gutter prob und werschafft
    1526 MosbachStR. 590 Faksimile
  • ist den kantengiessern ... zulassen, wann sie ausserhalb der statt auf markten feil haben, das sie ire gemachte arbeit ... beim gewicht oder augenmass verkaufen ... mögen, so hoch sie können, doch das dieselb in der prob ... gemacht seye
    1562 FreiburgZftO. 19 Faksimile
  • das wir [goldtschmidt] das silber, so die marck brob hellt, 14 lott, kaufen wir vmb 1/2 daler
    1564? Rummer,Pforzheim 52 Anm. 78
  • wer aber das zin, so einer verwercken lassen wolt, am gehalt vnd grad obbestimpten vnsern geordneten proben nicht gleich, sonder besser oder schwaͤcher, so soll der kantengiesser demselben ein zusatz thun, damit es sich auff die guten oder ringen prob ... vergleich
    WürtLO. 1621 S. 793 Faksimile
  • erbieten sich die kannengiesser das zihn uf die proba zum zehenden, wie in Leipzig, zu arbeiten, auch solch ihr zihn zu dem ende absonderlich dergestalt zu zeichnen, daß uͤber dem weintrauben mit außdruͤcklichen worten jena stehen, jedoch dergleichen zihn 6 dn. oder hoͤchstens einen groschen (12 dn.) mehr alß andere gelten; da aber dieses gezeichnete die proba nicht hielte, deßwegen ein thaler straff, halb dem rath und halb dem handwerck, verfallen seyn, das andere handwerck-zihn aber nur mit zweyen zeichen notiret, und alle halbe jahr probiret werden sollen
    1664 Jena/Gatterer,TechnolMag. I 371 Faksimile
  • leipziger probe. ist bey denen zinn-giessern die proportion des, in das zum zinn gemischten bleyes, denen leipzigern gleich
    1722 Beier,HdwLex. 251 Faksimile
  • [die] augsburger oder straßburger prob
    1767 Rummer,Pforzheim 103
  • die probe des goldes wird zu achtzehen und einem halben carath bestimmt
    1774 Rummer,Pforzheim 109 Anm. 151
  • ein silber und ziervergolder kelch trierischer probe
    um 1781 SchatzverzeichnKlMainz 15
X Kauf auf Probe Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung durch den Käufer
  • bey dem kaufe auf die probe geht das kaufstuͤck vor bezahlung des preises nicht in das eigenthum des kaͤufers
    1811 ÖstABGB. § 1080 Faksimile
XI Kauf nach, auf Probe Kauf, bei dem die Eigenschaften der übergebenen Probe als zugesichert gelten
  • auf probe geschieht der verkauf, wenn der kaͤufer bei abschluß eine probe von der behandelten waare erhaͤlt, mit welcher dann, wenn der kauf bestehen soll, die ganze parthie uͤbereinstimmen muß
    1824 Mittermaier,PrivR. 497 Faksimile
  • der kauf nach probe besteht darin, daß dem kaͤufer ein muster von der ihm zu verkaufenden waare uͤbergeben wird, dem die waare selbst gleichen soll
    1828 Pöhls,HR. I 164 Faksimile
XII wie Probezeichen (I)
  • habt ihr nicht altes ... zerbrochenes silber von augspurger und wiener prob [Bed. IX] auch ohne prob? wir haben schon unsere streichnadel und probir-stein bey uns
    1670 Abele,Unordn. II 252 Faksimile
  • gold- und silberarbeit ... auf welche zwar die prob geschlagen, doch diese der muͤnchnerprob nicht gleichhaltig ist
    1788 KurpfSamml. IV 613 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    prôbestf.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +1 Parallelbeleg

    prôbe stf. probe. die p. und prûfunge der münze Arch. W. 22,104 ( 1434 ) ;

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    ²prōbe

    Mittelniederdeutsches Wb. · +1 Parallelbeleg

    2 prōbe s. + prȫvende.

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Probe

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Die Probe , plur. die -n, Diminut. das Pröbchen, Oberd. Pröblein. 1) Ein Versuch, welchen man anstellet, um die Beschaff…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Probe

    Goethe-Wörterbuch

    Probe in ‘Götz’ auch (in Nachahmung volkstümlicher Sprechweise) ‘Prob’, zB 39,114,10 1 Prüfung, Untersuchung zur Festste…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Probe

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Probe , aus dem Lat., Prüfung; Versuch.

  6. modern
    Dialekt
    Probe

    Bayerisches Wörterbuch · +5 Parallelbelege

    Probe Band 3, Spalte 3,422f.

  7. Sprichwörter
    Probe

    Wander (Sprichwörter)

    Probe 1. Als Probe gibt man gern gute Waare. Frz. : A drap meschant belle monstre devant. ( Leroux, I, 119. ) 2. Die let…

  8. Spezial
    Probef

    Dt.-Russ. phil. Termini · +2 Parallelbelege

    Probe , f проба , ж

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit probe

258 Bildungen · 210 Erstglied · 47 Zweitglied · 1 Ableitungen

probe‑ als Erstglied (30 von 210)

Probefahrt

SHW

Probe-fahrt Band 1, Spalte 1125-1126

Probejahr

SHW

Probe-jahr Band 1, Spalte 1125-1126

Probekind

SHW

Probe-kind Band 1, Spalte 1125-1126

Probestück

SHW

Probe-stück Band 1, Spalte 1123-1124

probeweise

SHW

probe-weise Band 1, Spalte 1123-1124

Probezeit

SHW

Probe-zeit Band 1, Spalte 1123-1124

Probeabdruck

GWB

probe·abdruck

Probeabdruck einmal Bindestrichschr zur Ansicht, Qualitätsprüfung u dgl hergestellter Abzug (von Radierungen, insbes von Werkillustrationen)…

probearbeit

DWB

probe·arbeit

probearbeit , f. eine zur probe aufgegebene oder gemachte arbeit: ja ich stockte sogar in meinen ( poetischen ) hervorbringungen, bis mich e…

Probebacken

Campe

probe·backen

Das Probebacken , — s, Mz . u. bei den Beckern, ein Backen zur Probe. Besonders ein Backen, da in Gegenwart einiger Polizeibeamten ein Ofen …

probeband

DWB

probe·band

probeband , m. band eines werkes als muster für den buchbinder ( s. probe 4, b ): in einem andern zimmer lehnten ... gefalzte bücher, wozu d…

Probebaum

Meyers

probe·baum

Probebaum , ein Obstbaum, dessen Ästen verschiedene Obstsorten aufgepfropft sind.

Probebeschläg

GWB

probe·beschlaeg

Probebeschläg neutr zu ‘Probe’ 3b; vgl s v ‘Beschläg(e)’ [ betr Türbeschläge beim Schloßbau ] Man ging..das..P. nochmals durch..Hierauf setz…

probeblatt

DWB

probe·blatt

probeblatt , n. als probe dienendes blatt, namentlich ein erster, zweiter, dritter abdruck von kupferplatten, holzschnitten u. s. w. Adelung…

Probeblech

Campe

probe·blech

Das Probeblech , — es, Mz. — e , in den Hüttenwerken, ein mit einem Stiele versehenes eisernes Blech mit 6 bis 9 kleinen kugelförmigen Grube…

Probeblei

Campe

probe·blei

Das Probeblei , — es, Mz . von mehreren Arten, — e , im Hüttenbaue, silberhaltiges Blei, so wie es zum Proben der Erze gebraucht wird. (Prob…

probebogen

DWB

probe·bogen

probebogen , m. ein vom satze abgezogener druckbogen als probe für den druck, correcturbogen, probbogen Ludwig 1425 : nur sind in dieser auf…

Probebuch

Campe

probe·buch

Das Probebuch , — es, Mz. — bücher . 1) I Hüttenbaue, dasjenige Buch, in welches der Prober alle gemachte Proben allen ihren Umständen nach …

Probebudellchen

RhWB

Probe-budellchen -ū:wə- Mos n.: kleine Flasche zum Verschicken von Weinproben.

probedreschen

DWB

probe·dreschen

probedreschen , n. das ausdreschen etlicher garben zur probe des ertrags. Zink öcon. lex. 2295 .

probedruck

DWB

probe·druck

probedruck , m. die ersten versuchsweise gemachten abzüge einer kupferplatte, eines druckbogens u. s. w., probdruck Kramer nider-hocht. wb. …

Probeeid

Campe

probe·eid

◎ Der Probeeid , — es, Mz. — e , ein Eid, welcher als Probe oder Beweis für etwas dient. Ein solcher ist derjenige Eid, welchen in England a…

Probeeisen

Campe

probe·eisen

Das Probeeisen , — s, Mz . gl. in der Probekunst, ein drei Fuß langes, an den Enden kolbiges, spitziges Eisen, mit welchem man zum Proben de…

probefahrt

DWB

probe·fahrt

probefahrt , f. zur probe unternommene fahrt: als er ( der reisende ) von seiner ersten probefahrt zurückgekommen war. Thümmel reise 10 (180…

probefall

DWB

probe·fall

probefall , m. zur probe dienender fall, umstand: die probefälle des ungefährs. Herder bei Campe.

Probefenster

GWB

probe·fenster

Probefenster zu ‘Probe’ 3b Da..die P. [ für die Akademische Bibliothek ] ..abgeliefert werden, so wünsche daß solche in dem..Saal der ehemal…

probefest

DWB

probe·fest

probefest , adj. und adv. die probe (2) aushaltend, bestehend: sind Hüon und Amanda die getreuen probfesten seelen nicht, die Oberon begehrt…

probe als Zweitglied (30 von 47)

Feuerprobe

RDWB1

Feuerprobe f боевое крещение идиом. , горнило книж. , поэт. die Feuerprobe bestehen - получить боевое крещение Feuerprobe des Lebens - горни…

Geduldsprobe

RDWB1

Geduldsprobe f j-d auf die ~ stellen idiom. - испытывать чьё-л. терпение идиом.

Machtprobe

RDWB1

Machtprobe f (Lakune, nicht "проверка властью") поигрывание мускулами; пальцы веером жарг.; проявление власти

Nagelprobe

RDWB1

Nagelprobe f проверка, испытание, возможность проявить себя Der Kampf gegen die Armut ist die ~ für die Regierung. - В борьбе против бедност…

Stichprobe

RDWB1

Stichprobe f nur ~ testen - тестировать выборочно

ahnenprobe

DWB

ahnen·probe

ahnenprobe , f. beweis der abstammung von acht ahnen: mit ahnenprobe in der tasche. Gotter 3, 364 .

Backprobe

Adelung

back·probe

Die Backprobe , plur. die -n. 1) Das Meisterstück, welches ein angehender Bäcker zu backen verbunden ist. 2) Dasjenige Getreide, welches die…

bierprobe

DWB

bier·probe

bierprobe , f. gesetzliche prüfung der güte des biers. s. bierkoster .

Birnprobe

Adelung

birn·probe

Die Birnprobe , plur. die -n, in der Physik, eine birnförmige gläserne Röhre zum Abmessen der unter der Glocke der Luftpumpe hervor gebracht…

Bleyprobe

Adelung

bley·probe

Die Bleyprobe , plur. die -n, die Probierung eines Erzes auf Bley.

brandprobe

DWB

brand·probe

brandprobe , f. mica argenti probatoria, ausgeschlagnes stück, um zu sehen, ob das silber recht gebrannt ist. s. brandsilber .

feuerprobe

DWB

feuer·probe

feuerprobe , f. ignis periculum, ein altes gottesurtheil ( RA. 912), später nur bildlich gebraucht: in der feuerprobe der kritik sich in lau…

garprobe

DWB

gar·probe

garprobe , f. probe zur feststellung, wie viel gares kupfer in einem erze enthalten ist, s. Adelung, bergw.-lex. 227 b .

gegenprobe

DWB

gegen·probe

gegenprobe , f. 1 1) gegenseitige probe, prüfung die von einem andern oder von einer andern seite her vorgenommen wird: böse bücher tügen au…

geschützprobe

DWB

geschuetz·probe

geschützprobe , f. probe der kanonen, wenn man sie vom stückgieszer übernimmt Eggers kriegslex. (1757) 1, 1042 . —

gewehrprobe

DWB

gewehr·probe

gewehrprobe , f. : gewehrprobe, epreuve des fusils, die flintenläufte werden bei der probe gemeiniglich mit dem zwanzigsten theile eines pfu…

goldprobe

DWB

gold·probe

goldprobe , f. , ' die untersuchungsmethoden zur ermittelung des goldgehaltes von erzen ' Lueger lex. d. techn. 4, 732 : wo auch denselben (…

H_s;rdprobe

Adelung

Die H_s;rdprobe , plur. die -n, im Hüttenbaue, diejenige Probe, welche man bey dem Abtreiben des Silbers mit dem geschmolzenen Werke anstell…

hexenprobe

DWB

hexen·probe

hexenprobe , f. probe, welcher man die der hexerei angeklagten unterwarf, um ihre schuld oder unschuld zu erkennen. vgl. wasserprobe .

lungenprobe

DWB

lungen·probe

lungenprobe , f. probe mit der lunge eines neugebornen kindes, die je nachdem sie im wasser untersinkt oder schwimmt, anzeigt, ob das kind t…

Meisterprobe

DRW

meister·probe

Meisterprobe, f. Prüfung zum Nachweis der Qualifikation eines angehenden Handwerksmeisters schal ock keinem ... dath ampth to gebrukende und…

Münzprobe

DRW

Münzprobe, f. I Untersuchung von Gewicht und Feingehalt von Münzen (I 1) nachdeme Churbayern ... die ... ausgemünzte gold und silber sorten …

nagelprobe

DWB

nagel·probe

nagelprobe , f. das umstürzen eines ausgetrunkenen glases auf den nagel des linken daumens zum zeichen, dasz auch nicht ein auf den nagel fa…

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