Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
obwalten verb.
obwalten , verb. 1 1) mit persönlichem subject, walten über ( vergl. obherrschen): göttinnen, welche der männer gefecht obwaltend durchwandeln. Voss Il. 5, 332 ; da dich jüngling obwaltende (1781: waltende) götter begleiten. Od. 3, 376 ; auszer eurem geschlecht wird nie obwalten ein andres hier in Ithakas volk; nein ihr seid herrscher auf ewig. 15, 533 ; obwaltender gott der gewässer. Ovid, verw. 22, 116 ; solchen .. wollen wir anvertrauen die stadt .., obwalten lasz sie. Arist., die weiberherrschaft 233 ; mit dativ: welche dir (1781 ohne dir) schon drei jahr im palaste obwalten so herrisch. O…