Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kammer f.
Kammer f.
Kammer f. ‘kleiner Raum, Nebenzimmer’, ahd. kamara (8. Jh.), mhd. kamer(e), Entlehnung von lat. camera, camara ‘gewölbte Decke eines Zimmers, Gewölbe’, griech. kamára (καμάρα) ‘Gewölbe, Zimmerwölbung, gewölbte Kammer’, das wohl mit lat. camurus ‘gekrümmt’ verwandt ist. Im Mittelalter entfaltet sich die Bedeutung sowohl im Mlat. wie im Ahd. und Mhd. zu ‘Schlaf-, Wohn-, Vorratsraum, Schatzkammer, fürstliche Wohnung, Gerichtsstube’, an die sich weitere Verwendungen sowie Zusammensetzungen und Ableitungen anschließen. Die fürstliche Kammer umfaßt schließlich alles, was zur fürstlichen Umgebung und Regierung gehört, vgl. Kammerfrau (15. Jh.); Kammerdiener (16. Jh.); Kammerrat (16. Jh.); Kammerjäger ‘fürstlicher Leibjäger’, zugleich (scherzhaft) ‘Ratten- und Mäusefänger’ (17. Jh.), heute ‘Schädlingsbekämpfer’; Kammermusik (17. Jh.) ‘Musik am fürstlichen Hofe’, dann ‘Musik für kleineres, solistisch besetztes Orchester’. Zur Bedeutung ‘Schatzkammer’ gehört Kammer ‘fürstliches Vermögen’ (13. Jh.), ‘Staatskasse, Finanzverwaltung, öffentliche Kasse’ (15. Jh.); Kämmerer ‘Leiter der Finanzverwaltung’ (ahd. kamarāri, 8. Jh., mhd. kamerære ‘Schatzmeister’). Aus der (fürstlichen) ‘Gerichtsstube’ entwickelt sich Kammer zu ‘Gericht’, vgl. kaiserliche Kammer (15. Jh.); Kammergericht (16. Jh.); danach Zivil-, Strafkammer (19. Jh.). In der Übersetzung von (ebenfalls auf lat. camera beruhendem) frz. chambre bzw. (nach afrz. chambre) engl. chamber bezeichnet Kammer die Körperschaften einer Landesvertretung (18. Jh.).