Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Henker
Henker
henken Vb. ‘hängen machen, (auf)hängen, durch den Strang hinrichten’, ahd. henken (um 1000), mhd. henken ‘hängen, an den Galgen hängen’ ist die obd. Form von ahd. mhd. hengen, dem zu ahd. hāhan, mhd. hāhen gebildeten schwachen jan-Verb (s. hängen). Es erscheint wie dieses (bis ins 16. Jh.) im Präteritum ohne Umlaut (mhd. hancte). Im Obd. ist henken noch in der allgemeinen Bedeutung ‘aufhängen’ (von Gegenständen aller Art) gebräuchlich, während es literatursprachlich fast ausschließlich das Töten durch den Strang bezeichnet. – Henker m. ‘Scharfrichter’. Obd. Henker (neben frühnhd. henger, hänger, Anfang 15. Jh., mhd. hāhære, hāher) setzt sich seit dem 16. Jh. allmählich durch und bezeichnet den öffentlichen Bediensteten, der gegen Sold die Todesstrafe (sowohl mit dem Strang als auch mit dem Beil oder Schwert) und andere Leibesstrafen zu vollstrecken hat. Henker ist überwiegend Ausdruck der Volkssprache im Unterschied zu offiziellen Bezeichnungen wie Nachrichter m. ‘dem Richter untergeordneter Vollstrecker eines Straf-, Todesurteils’, mhd. nāchrihter, und Scharfrichter (s. d.). Henkersmahlzeit f. ‘Abschiedsmahl’ vor einer Trennung, einer Abreise (17. Jh.), nach dem Brauch, dem Verurteilten vor der Hinrichtung eine Mahlzeit zu gewähren; älter Henkermahl (16. Jh.).