Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Einschließen
Einschließen , verb. irreg. (S. Adelung Schließen ,) welches in gedoppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, genau in die bestimmte Öffnung treffen. Das Schloß schließt nicht recht ein. Das Schloß will nicht einschließen. II. Als ein Activum. 1. Einschließen machen, in der Bedeutung des vorigen Neutrius. Hast du das Schloß gehörig eingeschlossen? 2. Vermittelst eines Schlosses einsperren, verbergen, verwahren, verschließen. Das Brot, die Eßwaaren einschließen. Sein Geld einschließen. Jemanden einschließen, das Zimmer, worin er sich befindet, verschließen; ingle…