Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Einbrechen N.
Einbrechen, N. ›gewaltsames aber nicht notwendigerweise substanzverletzendes øff- nen einer den Zutritt verwehrenden Um- schließung von außen‹, mnd. inbreken, V., eingerichtet ›einbrechen‹ 1284, spätmhd. einbrechen, V., ›einbrechen‹ 1442 østerreich, ›dieblich einbrechen‹ 15. Jh., s. ein, brechen