Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
dürfen
dürfen
dürfen Vb. ‘das Recht, die Erlaubnis zu etw. haben’. Ahd. thurfan ‘bedürftig sein, brauchen, bedürfen’ (9. Jh.), mhd. durfen, dürfen ‘Grund, Ursache haben, brauchen, bedürfen’, asächs. thurƀan, mnd. dörven, mnl. dorven, nl. durven ‘nötig haben, müssen’, dann auch ‘wagen’, aengl. þurfan ‘bedürfen, nötig haben, brauchen, müssen’, anord. þurfa, got. þaúrban (germ. *þarf-/*þurb-) sind Präteritopräsentien, deren Infinitiv im Ablautverhältnis zu den unter darben (s. d.) aufgeführten Formen steht. Wenn sich dürfen mit griech. térpein (τέρπειν) ‘sättigen, genießen’, aslaw. trěbě ‘notwendig’, russ. trébovat’ (требовать) ‘fordern’ verbinden und auf ie. *terp-, *trep- ‘sich sättigen, genießen’ zurückführen läßt, so muß sich die alte, heute von bedürfen (und dürftig, s. d.) getragene Bedeutung ‘brauchen, nötig haben’ aus der Folge ‘Befriedigung an etw. finden, sich freuen, genießen’ und das dazu Nötige ‘bedürfen, brauchen’ entwickelt haben. Einfaches dürfen ‘nötig haben’ ist mit Genitiv bis ins 18. Jh. bezeugt (meist in verneinten Sätzen). Im Sinne von ‘müssen’ wird es mit abhängigem Infinitiv bis ins 19. Jh. verwendet, dann aber durch brauchen ersetzt: wer den Schaden hat, darf (später braucht) für den Spott nicht (zu) sorgen. Die moderne Bedeutung (s. oben) findet sich bereits im 16. Jh. in verneinten Sätzen ausgebildet: denn wo du jn mit den ruten hewest, so darff man jhn nicht toͤdten ‘hat man nicht nötig, keinen Grund, kein Recht, ihn zu töten’ (Luther, Spr. 23, 17).