Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zulassen v.
zulassen , v. , ahd. zuolâzan Graff 2, 313 , mhd. Lexer 3, 1183 , mnd. tolaten Sch.-L. 4, 569 , nl. toelaten. die bedeutung ist überall in gleicher weise aus der des räumlichen herein- u. heranlassens entwickelt, vgl. lassen th. 6, 216 f. und 223, 9. 1 1) mit persönlichem object. 1@a a) räumlich wie heran-, hereinlassen: die ... stieszen sie in ein kammer und verwarteten die thür mit achtzig kriegsmännern, welche weder diener noch dienerin der künigin zuolieszen Joh. Nas eins u. hundert 2, 223 b ; ammesso, lasciato entrare zugelassen, eyngelassen Hulsius (1618) 2, 25 a ; nur die Wallonen stehe…