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vertrag

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

vertrag m.

Bd. 25, Sp. 1921
vertrag, m. , substantivbildung zu vertragen. die nebenform vertracht erscheint auf mittel- und niederdeutschem boden bis zum 16. jh.: md. vertraht, f. m., mhd. wb. 3, 78b; Lexer 3, 273; thüring. urkunden ebd.; obir die vertracht und betedigunge schles. lehnsurkunden 1, 241; zum vertracht, zum frieden Faber thesaurus 346a; da ward ein solcher verdracht gemacht Büsching lüneburgische chron. 24b; wie auch in andern vertrachten, da es leib und gut betrifft, oft geschicht, dasz ein verbundnis zu nicht wird Luther briefe 3, 262; der endliche frieds vertracht Rollenhagen indische reisen 54; thorheit ists, das man im vortracht, die man mit seinem feinde macht, sein besten vortheil ubergibt Waldis Esopus 1, 72. mnd. vordracht, f., häufiger als vordrach Schiller-Lübben 5, 341 f.; verdracht, vordracht als veraltet bezeichnet im brem. wb. 1, 238, ebenso bei Frisch 2, 380c. auf md. boden erscheinen auch die formen verdrag und vortrag: von des wegen der keyser eynen verdrag mit im anname hertzog Aymon I vib; vermöge eines .. zwischen den keuffern undt besitzern der herrschafft aufgerichteten vortrages acta publica 1, 48 Palm. eine diminutivform verträglein, n., bildet Heine: auf jedem feigen verträglein, das gegen den liberalismus geschlossen wurde, prangt obenan das ... siegellack (Österreichs) 7, 290. 11) mit geringen ausnahmen schlieszen sich die belege für vertrag sämmtlich an vertragen III an und treten in dem heute allein üblichen sinne auf: pactio, conventio Diefenbach gloss. 405a; pactum, conventio, condescensio voc. inc. teut. ii 5b; vereynigung, uberkummung, verbyntnusz, vertrag gemma gemmarum r 8a; 91b; das überein kommen, der vertrag Alberus Kk ijb; foedus, pundt, pündtnusz, verbindung, vertrag und frid Frisius 573b; Maaler 434cd; eines gerichtshandels auszspruch Calepinus 374b; vergleichung, gütliche Schottel 647b; Stieler 2314; Kramer 2, 1112b; Dentzler 314b; Frisch 2, 380c; Adelung. Campe verdeutschungswb. 453b, 454a will es zum ersatz für pactum durchgeführt wissen; schon Zesen hat es für contract eingesetzt vgl. Kluge von Luther bis Lessing 4 185; zeitschr. f. d. wortforschung 14, 76a. mnd. vordrach Schiller-Lübben a. a. o.; mnl. verdrach Verdam 619a; pactum, pactio, compositio, conventio, conciliatio, decisio, concordia Kilian 585a; nl. verdrag; ostfries. ferdrag Doornkaat 1, 444a; westfäl. verdrag Woeste 290a. ins schwed. übernommen fördrag Helms 135b. nach Fischer 2, 1381 ist vertrag mundartlich nicht eigentlich populär; doch vgl. 2. die mehrzahl verträge ist geläufig. 1@aa) bedeutung: vertrag ist die gegenseitige bewilligung einer zusage, ein versprechen mit gegenversprechen, besonders eine feierliche verabredung einer solchen bewilligung; im gemeinen leben ein contract, in manchen fällen auch der vergleich. bei einem vergleich wird vorausgesetzt, dasz der gegenstand vorher streitig gewesen, was vertrag unentschieden läszt Adelung; durch verträge können blosz unvollkommene rechte in vollkommene, unbestimmte pflichten in bestimmte verwandelt werden Mendelssohn schriften 3, 196. der vertrag ist: eine natürliche begründungsart von rechtsverhältnissen Jhering geist desm. rechts 115; nach dem bürgerl. gesetzbuch die durch antrag und annahme des antrags zu stande gekommene willenseinigung zweier parteien; eine unterart des rechtsgeschäfts und zwar ein zwei- oder mehrseitiges. über unsern 'vertrag' im älteren germanischen recht Grimm rechtsalterthümer 2, 140; Pauls grundrisz 3, 158. 1@bb) das bündnis ist eine art des vertrages Campe; das verlöbnisz war ein vertrag, durch welchen mann und weib sich zu einem haushalt und gründung einer familie für das ganze leben verbanden Freytag werke 17, 87; ein geystliche ehe und natürlicher vertrag zwischen diesem mann und weib Fischart binenkorb 113b; apotecker, medicus thuondt dir warlich nüt umb suszt, dann sy beid hondt ein vertrag Murner narrenbeschwörung 102 neudr. zum theil in verbindung mit synonymen: recht, urthail, vertreg .. zu bestetigen Knebel Kaisheimer chron. 52; und was dann von den fürsten des reiches erkant, das solt bei eines reiches vertrag, straff, urteil und determination stehn Franck chron. Germaniae 113; wo sie .. auff guten glauben handeln ... mit daiding, vertrag und verschreiben Sachs 17, 383, 34 Götze; so schafft, dasz, die man euch wird nennen, für uns mit eyden sich zu dem vertrag erkennen Gryphius trauersp. 209 (Catharina 3, 354); sie entbieten mir einen vertrag Göthe 8, 112 Weim. (Götz); auf welchen vertrag ich freundin seyn will, das habe ich ehrlich vorausgesagt Iffland 11, 37; die jahresrente, die der gnädige laut vertrag an seine ausländischen vettern zu entrichten habe Holtei erz. schriften 4, 129; kraft vertrags, auf vertrag Kramer. übertragen: die anknüpfung irgend eines gedankens mit einem laute der menschlichen stimme beruht auf einem vertrage des sprechers und des hörers Peschel völkerkunde 108. 1@cc) vertrag erscheint in einer reihe bestimmter wendungen: ein vertrag und tädingstuck annemmen und verwilligen, in einen vertrag gon, accedere Frisius 14b; einen vertrag oder vereynigung machen, pacisci 938b; und der könig verwilliget in den vertrag, den Lysias mit Maccabeo und den jüden gemacht hatte 2 Macc. 11, 23; und eynen vertrag mit ine machten ine zu geloben, das sy sie nit tödten solten erste d. bibel 4, 445, 24; forthin ich kein vertrag auffricht, bisz der grim todt das leben bricht Spreng Ilias 309b; die muse, schlau besonnen, ging den vertrag bald ein Schiller 1, 352; sobald der vertrag geschlossen war M. J. Schmidt geschichte der Deutschen 1, 221. Kramer kennt die wendungen: einen vertrag miteinander machen, stiften, in vertrag treten, sich in einen vertrag einlassen, zum vertrag schreiten; das heute überwiegende schlieszen aber findet sich nicht vor Adelung erwähnt, und erst bei Campe ist einen vertrag über etwas mit jemand schlieszen als die herrschende gute wendung durchgedrungen. den vertrag halten, brechen: sto pacto, ich halt den vertrag, fall nit ab Alberus; Campe; und schwuren einander, ihren vertrag ewig zu halten Bürger 256a; ein vertrag, den sie so leichtsinnig brachen, kann mich nicht mehr binden Schiller 3, 471 (kabale 4, 9). 1@dd) im letzten falle handelt es sich offenbar um eine concrete verwendung 'der contract, das document, die urkunde': verträg und köuff in geschrifft gestelt, verschreybung oder schuldzädel, perscriptiones Frisius 989b; (im jahre) 1200 hat man angefangen um wichtige sachen, als kouff, .. vertrag .. in tütscher sprach ze schriben Tschudi helvet. chron. 1, 102; hat käiser Rudolph ... gebotten, dasz man alle ... verträge in deutscher ... sprache verabfassen .. solte Harsdörffer secretarius 1, a viib; warum verschmähte sie's, den Edinburger vertrag zu unterschreiben Schiller 12, 404 (M. Stuart 106); und wir wöllen auch neben euch den vertrag sigeln zugeleich Ayrer dramen 239, 34 Keller; o lippen ihr, die thore des odems, siegelt mit rechtmäsz'gem kusse den ewigen vertrag dem wuchrer tod! Göthe 9, 270 Weim. (Romeo 1950); wie der vertrag auszweiset, so im 1407. jar auffgericht Mathesius Sarepta 17a. sprichwörtlich vom 'vergleich': dann besser ein mager vortrag als ein fett urtheil Moscherosch Philander 1, 241; ein magerer vertrag in güte ist besser als ein feister, der mit recht vertheidigt wird Wander sprichw. 4, 1613. persönlich gedacht: vertrag bricht allen streit 1614; o eine that, die aus dem körper des vertrages ganz die innre seele reiszet Shakespeare 3, 272 (Hamlet 3, 4). 22) in nd. mundarten bedeutet vertrag in näherer anlehnung an das verb. 'das vertragen, einvernehmen, die verträglichkeit, eintracht': et is kein vordrag zwischen den beiden jahrb. f. nd. sprachforschung 34, 62a; preusz. Frischbier 2, 443a; altmärk. dat is'n verdrag as ûln und krein Danneil 237, 276; westfäl. he es van guədem verdrag Woeste 290a. Heyne verzeichnet als wort des gemeinen lebens: in dem hause ist kein vertrag; wo kein vertrag ist, da ist auch kein segen im hause denkw. u. erinnerungen eines arbeiters 63 Göhre; kein verdrag — kein verschlag Frischbier preusz. sprichwörter 1, 273. seltener in der literatur: durch busse kegen gott und freundlichen vertrag ... fur den menschen Luther 18, 332, 15 Weim.; vgl. 336, 12; dann die kirch gottes hab mit inen kein vertrag Nas antipap. 2, viia; sein friedliebendes gemüthe brachte die .. in Deutschland erwachsene zwytracht ... zu einem vertrage Lohenstein Arminius 1, 171a; meine schwestern, wenn ihr zu einigem vertrage kommen wollt, müszet ihr .. die wirkungen unterscheiden, auf die ihr arbeitet Herder 15, 230; staaten, mit denen Rom in vertrag stand Niebuhr m. geschichte 3, 509; und wir tranken vertrag mit einander, was ich gerne that, ob ich gleich dem frieden wenig traute Hebbel 8, 182. 33) zu vertragen II 8 gehört vertrag 'verzug, aufschub', das Campe als landschaftlich bezeichnet: die sache hat vertrag, 'sie leidet aufschub'; lausitz. es hat noch vertrag, 'hat nicht eile' Anton 14, 14; pomm. Dähnert 519b. mnd. Schiller-Lübben; mnl. sonder verdrach, 'ohne verzug' Verdam; cessatio, dilatio Kilian. früher ist es auch obd. und md. nachzuweisen: cessatio pugnae pactitia, der anstand oder vertrag des kriegsz Frisius 205b; welcher (aufstand) .. durch einen vertrag und anstand auf 20 jahre beygeleget worden Birken Donaustrand 166; in hoffnung geburlichen vertrag zu erlangen Casseler urkunde v. 1507 bei Diefenbach-Wülcker 570. 'dauer, bestand' Lexer: vrevelich gewalt di lenge nicht gewerin mac noch wil habin virtrac md. schachbuch 172, 9 Sievers. 44) 'geduld, nachsicht, nachlasz, erlasz' (zu vertragen II) erscheint nur obersächsisch und nd.; vertrag haben, 'überhoben sein': ihr soltet euch dermaszen in die sache geschickt haben, dasz wir dieses anlangens solten vertrag gehabt haben sächs. urkunde v. 1536 bei Haltaus 1906; alle, die umb gottes worts willen etwas thun, die müssen solche hohe unehre und schande dulden und leiden, und wirds ir keiner vertrag haben Luther bedencken etlicher gelarten 2, 4a; dorumme durch den suʒen smag hat er lenger sin vertrag und let iʒ nicht hin gliten snel; er helet iʒ in siner kel md. paraphrase des buches Hiob 8060 Karsten; edder mach ik des nicht hebben verdrach, man sette my kamp, velt un dach Reinke de Vos 4428. vgl. Schiller-Lübben; mnl. Verdam; abstinentia, relaxatio Kilian. 55) zu vertragen I 6 gehört ein ganz vereinzeltes 'eintrag, gewinn' Lexer; nust doch mîn hôste vortrac, daʒ ich an si gedenken mac md. ged. 3, 145 Bartsch. schweiz. vertrag, abtrag, 'unterschied' Stalder 1, 294. — 66) zahlreich sind die zusammensetzungen mit vertrag; sie gehören in der mehrzahl der rechtlichen und geschäftlichen sprache des 19. jh. an. um eine einfache zusammenrückung handelt es sich bei vertragschlieszend: die Türkei war jetzt zum ersten male in eine europäische conferenz als vertragschlieszende macht eingetreten Treitschke deutsche geschichte 5, 117. subst. gebraucht: durch einen der vertragschlieszenden bürgerl. gesetzbuch § 314. die composita erscheinen selten ohne -s in der fuge: das vertrag-gelt Knebel Kaisheimer chron. 488; vgl. Fischer 2, 1383. eigenthümlich in pluralform: an verträg fressereyen .. 800 speisen Guarinonius greuel 861. schon im 16. jh. ist das -s in der fuge vorherrschend: vertragsartikel, -brief, -freund, -handlung, -leute, -mann; demgegenüber findet sich noch vertragbrief, -zeit, -widrig bei Ranke, Schiller, Lagarde. vertrag-, vertrage-, vertragsbuch ist nebeneinander belegt (s. d.). von adjectiven ist vertragsähnlich, -brüchig, -widrig (s. d.) nach art der subst. behandelt, ebenso die adv. vertragsgemäsz, -mäszig, -widrig; verträgewidrig aber weicht ab: von einer verträgewidrigen unterdrückung Cramer Neseggab 4, 484.
11819 Zeichen · 185 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Vertrag

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Der Vertrag , des -es, plur. die -träge, von dem folgenden Zeitworte, doch nur in Einer Bedeutung, eine gegenseitige Bew…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Vertrag

    Goethe-Wörterbuch

    Vertrag [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Vertrag

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Vertrag , so viel wie Contract.

  4. modern
    Dialekt
    Vertrag

    Bayerisches Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    Vertrag Band 4, Spalte 4,73

  5. Sprichwörter
    Vertrag

    Wander (Sprichwörter)

    Vertrag 1. Bey verträgen muss man ein gut Reittergesprech halten, streich vmb streich geben, vnnd durchs schlimm vnnd kr…

  6. Spezial
    Vertrag

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ver|trag m. (-[e]s, Verträge) 1 contrat (-ac) m. 2 (Abmachung) convenziun (-s) f. 3 (Übereinkunft) intenüda (-des) f. ▬ …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit vertrag

127 Bildungen · 90 Erstglied · 34 Zweitglied · 3 Ableitungen

Ableitung von vertrag

ver- + trag

vertrag leitet sich vom Lemma trag ab mit Präfix ver-.

Zerlegung von vertrag 2 Komponenten

vert+rag

vertrag setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

vertrag‑ als Erstglied (30 von 90)

vertragbar

DWB

vertrag·bar

vertragbar , adj. , vertragbarkeit , f. : ' was vertragen werden kann ' ; das adj. ist nicht geläufig. vgl. nl. verdraagbaar ' versetzbar '.…

vertragbuch

DWB

vertrag·buch

vertragbuch , vertragebuch , vertragsbuch , n. , im bergwesen üblich: vermeszbuch Campe ; buch, in welches die entscheidungen der streitende…

vertragen

DWB

vert·ragen

vertragen , verb. , in den bedeutungen reich verzweigtes comp. von tragen. schon ahd. häufig: fartragan, fertragen, bei Otfrid firdragan Gra…

vertrageⁿ

Idiotikon

vertrageⁿ Band 14, Spalte 524 vertrageⁿ 14,524

Vertragiⁿg

Idiotikon

Vertragiⁿg Band 14, Spalte 535 Vertragiⁿg 14,535

vertraglich

DWB

vertrag·lich

vertraglich , neu gebildetes adv. zu vertrag in dem sinne ' vertragmäszig, durch vertrag festgesetzt ': vertraglich gebundene unternehmer Al…

Vertragmäßig

Campe

vertrag·maessig

Vertragmäßig , adj . u. adv . dem Vertrage gemäß, angemessen, wie auch vermittelst eines Vertrages. Die Stadt dem Feinde vertragmäßig überge…

vertragsabschlusz

DWB

vertrag·s·abschlusz

vertragsabschlusz , m. : um die bei einem vertragsabschlusse üblichen gaben .. in empfang zu nehmen C. F. Meyer Jenatsch 310 . —

vertragsam

DWB

vertrag·sam

vertragsam , adj. , nicht mehr übliche nebenform für verträglich. das wort ist nur für das spätere mittelalter und das 18. jh. zu belegen: d…

vertragsamkeit

DWB

vertragsam·keit

vertragsamkeit , f. , das mit dem vorigen adj. gebildete subst., erscheint unter denselben auffälligen verhältnissen: das richtet ime dise m…

vertragsartikel

DWB

vertrag·s·artikel

vertragsartikel , m. : zugleich damit die verschreibung und vertragsarticul .. uberreichend Fischart Garg. 430 neudr.; Duez 235 . —

vertragsbedingung

DWB

vertrag·s·bedingung

vertragsbedingung , -beredung , -bestimmung , f. : die kirche .. liesz sich vor der hand gelindere vertragsbedingungen gefallen Raumer Hohen…

vertragsbrief

DWB

vertrag·s·brief

vertragsbrief , m. , in der älteren obd. rechtssprache ' vergleichsurkunde ' Unger-Khull 222 a ; Fischer 2, 1383 ; vgl. mnd. vordracht-, vor…

vertragsbrüchig

DWB

vertrag·s·bruechig

-brüchig , adj. : da Ariovist wegen dieses vertragsbruchs die clienten Roms angriff Mommsen röm. geschichte 3, 242 ; wie schamlos eine ... v…

vertragserbe

DWB

vertrag·serbe

vertragserbe , m. : der erblasser kann durch vertrag einen erben einsetzen .. vertragserbe bürgerl. gesetzbuch § 1941. —

vertragserneuerung

DWB

vertrag·s·erneuerung

-erneuerung , f. : eine .. grosze mosaikplatte war überlegt mit protokollen und vertragsentwürfen C. F. Meyer Jenatsch 299 ; Mommsen röm. ge…

vertrag als Zweitglied (30 von 34)

Auflösungsvertrag

RDWB1

Auflösungsvertrag m jur. договор о расторжении (или о роспуске, отмене, ликвидации) юр.

Abfindungsvertrag

DRW

abfindungs·vertrag

Abfindungsvertrag soll durch einen ... abfindungsvertrag ein kind von dem nachlasse beider aeltern ... ausgeschlossen werden 1794 PreußALR. …

Abhandlungsvertrag

DRW

abhandlung·s·vertrag

Abhandlungsvertrag Vertrag bei Abhandlung einer Verlassenschaft was für einen abhandlungsvertrag, oder ausschlag zu zahlen 1752 Wien/Chorins…

Chaufvertrag

Idiotikon

Chaufvertrag Band 14, Spalte 425 Chaufvertrag 14,425

dienstvertrag

DWB

dienst·vertrag

dienstvertrag , m. am 31sten märz liefen die dienstverträge aller grubenleute auf Hall. lit. zeitung 1846. nr. 276. s. 1055.

Markenvertrag

DRW

marken·vertrag

Markenvertrag, m. Abmachung zwischen Grundherrn und Markgenossen über die Nutzung der ¹Mark (I 1) 1668 JbGrafschMark 14 (1901) 115

mietvertrag

DWB

miet·vertrag

mietvertrag , m. vertrag über etwas zu mietendes: einen mietvertrag schlieszen; er hat seinen mietvertrag nicht gehalten. man hört auch miet…

Münzsilbervertrag

DRW

münzsilber·vertrag

Münzsilbervertrag, m. Vereinbarung über die Beschaffung von Münzmetall 24000 fl., so H.A. laut zweier münzsilberverträge fürhin eingelihen .…

Münzvertrag

DRW

Münzvertrag, m. Vereinbarung zwischen Münzständen ein vor 40 jahren zwischen Nürnberg und den benachbarten fürsten aufgerichteter münz-vertr…

Originalvertrag

DRW

original·vertrag

Originalvertrag, m. originales Schriftstück über eine rechtliche Vereinbarung dise copei, durch mich M.H. ... notarien, collacioniert ... un…

pachtvertrag

DWB

pacht·vertrag

pachtvertrag , m. ' ist diejenige art der miete im weitern sinne, bei welcher eine fruchttragende sache zum zwecke der nutzung gegen eine su…

Provisionalvertrag

DRW

Provisionalvertrag, m. vorläufiger Vertrag [der] provisionalvertrag würde nicht gehalten 1644 ProtBrandenbGehR. II 446 Faksimile

Rücksvertrag

DRW

Rücksvertrag, m. vertragliche Bestätigung und Erläuterung eines früheren Vertrages wann dann seine des erzbischoffen l[iebden] ihr solches a…

Scheidungsvertrag

DRW

scheidung·s·vertrag

Scheidungsvertrag, m. wie Scheidungsbrief (III) vgl. Scheidung (IV) [Übschr.:] scheidungsvertrag mans und frawen 1584 BuchWeinsberg V 242

Siedensvertrag

DRW

sieden·s·vertrag

Siedensvertrag, m. wie Siedensvergleich [Übschr.:] siedensvertrag zwischen B. vorm. etc. und C.D. 1700 Weber,Siedenserbleihen II 71

Silbervertrag

DRW

silber·vertrag

Silbervertrag, m. Kauf-, Liefervertrag über Silber (I) dafür haben wir ihm käuflich zugestellt 6000 mark silber jede mark um 9 fl. in münz z…

Sühnevertrag

DRW

Sühnevertrag, m. (urkundlich fixierte) vertragliche Einigung, Aussöhnung zwischen Streitparteien unter Vereinbarung von Wiedergutmachungslei…

Ableitungen von vertrag (3 von 3)

unvertragen

DWB

unvertragen , part. adj. adv. zu vertragen. mhd. unvertragen. a) zu vertragen I 5: eine noch unvertragene soldatenmütze Viebig schlaf. heer …

urvertrag

DWB

urvertrag , m. , ' ein ursprünglicher vertrag, welcher jeder staatsbildung vorangegangen ' Krünitz 202, 477 ff. ur- C 4 c. eine annahme der …

vertrage

BMZ

vertrage stv. 1. trage fort, weg. a. das object ist eine sache. sô heten si ( die ochsen ) beide joch und wagen gar virvûret unde vertragen …