Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vertragsam adj.
vertragsam , adj. , nicht mehr übliche nebenform für verträglich. das wort ist nur für das spätere mittelalter und das 18. jh. zu belegen: der geist der miltikeit, der machet den menschen süsgemütig und gütlich und barmherzig ... und wirt der mensche als vertragsam Tauler 194, 10 Vetter; mnd. vordrachsam Lübben-Walther 497 b . von hier wohl übernommen nl. verdraagzaam und schwed. fördragsam. dann bezeugen Adelung und Campe es wieder als üblich, vor ihnen Schwan nouveau dictionnaire (1783) 2, 937 b : vertragsam, duldsam, tolerant. sie stellen den gebrauch der zeitgenössischen schriftsteller fes…