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Ungeld

ae. bis sprichw. · 10 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Wander
Anchors
10 in 10 Wb.
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Eintrag · Wander (Sprichwörter)

Ungeld

Bd. 4, Sp. 1433
Ungeld Es ist Ungeld. In den Zeiten, als nur wenig Menschen schreiben konnten, wurden die Steuern auf ein Kerbholz eingeschnitten, und auch viel später hiessen die auf Papier gefertigten Belege Kerfzettel. Im Latein des Mittelalters lautet der Ausdruck für diese Kerben bald tullia, bald cisa. Insbesondere wurden die Grundsteuern gern tullia, cisa und Kerben benannt; aber auch andere Abgaben, namentlich die von Wein und Bier empfingen diesen Namen, wie z.B. in Köln um das Jahr 1270 eine Zise vom Wein erwähnt wird. Ausser der unmittelbaren Steuer, welche man vor Gewinnung des Weins oder vor Brauen des Biers bezahlen musste, legte man später noch eine unmittelbare Steuer für den Verbrauch oder für das Verzapfen der Getränke auf, gleichsam eine Zusatzsteuer und nannte sie Ad cisa (verschmolzen oder assimilirt Accisa), Ad tallia (Attallia). Der Unwille über diese unmittelbare Steuer ist so alt, als die Steuern selbst, und er hat sich laut an den Tag gegeben durch die Bezeichnung mala tolta, mala touta, in England evil toilt. Die Deutschen waren, wie es scheint, geduldiger als ihre Nachbarn in den Niederlanden; denn mit Gelassenheit ertrugen sie die erste oder unmittelbare Steuer, Cisa, Zise, und die zweite oder mittelbare, Accise (Ad cisa); als aber noch eine dritte Steuer oder ein Zoll für Dinge hinzukam, die man von aussenher bezog und den Thorzoll benannte, so fuhr Michel auf, voll Ingrimm und schalt diese Steuer das Unrecht oder das Ungeld. »Zoll, so man Ungeld nennt.« »Ungeld, der Zoll unter dem Thore.« Die Regierung war sehr aufgebracht darüber, dass man die neue Steuer durch diesen Ausdruck beschimpfe; allein das Wort war da, und kein Verbot konnte es entfernen; die Regenten sahen sich sogar genöthigt, den Ausdruck selbst anzuwenden, wenn sie verstanden sein wollten. So bediente sich Markgraf Albert von Brandenburg im Jahre 1208 für Bezeichnung dieser Abgabe des Worts »Unrecht« (indebitum.). Wenn später Steuererheber, Zöllner u.s.w. diese Abgabe auf ihren Steuerzetteln Umgeld oder Ohmgeld nannten, so ist dies entweder aus Unkenntniss geschehen, oder um dem misliebigen Ausdruck eine verhüllende Form zu geben. An die Vorsilbe »un« knüpft sich in sehr vielen Wörtern die Vorstellung des Unnatürlichen, Verkehrten, Verhassten, Widerwärtigen, mit einem Worte von etwas Schlimmern, als durch das Grundwort in seinem vermeinten Begriff bezeichnet wird. Unglück ist schlimmer als kein Glück. Aehnliches gilt von Unwetter, Unkraut, Unthier, Unmensch u.s.w. (Vgl. Eiselein, 608-611.)
2514 Zeichen · 25 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 8.–11. Jh.
    Altenglisch
    ungeldst. N. (a)

    Köbler Ae. Wörterbuch

    ungeld , st. N. (a) Vw.: s. ungield

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Ungêld

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Das Ungêld , des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein altes aber jetzt nur noch in einigen Provinzen übl…

  3. modern
    Dialekt
    Ungeld

    Elsässisches Wb. · +3 Parallelbelege

    Ungeld , Umgeld n. Verkaufsabgabe, Zoll, lat. ‘indebitum’ Mones Zeitsch. f. Gesch. d. Oberrheins 6, 16; Lexer ‘ungelt' B…

  4. Sprichwörter
    Ungeld

    Wander (Sprichwörter)

    Ungeld Es ist Ungeld. In den Zeiten, als nur wenig Menschen schreiben konnten, wurden die Steuern auf ein Kerbholz einge…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit ungeld

50 Bildungen · 30 Erstglied · 19 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von ungeld

un- + geld

ungeld leitet sich vom Lemma geld ab mit Präfix un-.

ungeld‑ als Erstglied (30 von 30)

Ungelder

Campe

ungel·der

† Der Ungelder , — s, Mz . gl. derjenige, der das Ungeld einnimmt, auch Ungelter und ≠ Umgelder .

ungeldkasse

DWB

ungeld·kasse

-kasse Staub-Tobler 244 , ungeldner, umgeltner Zschokke 31, 63 , Staub-Tobler 244 , ungeldordnung Schmeller a. a. o. , vgl. ungeldsordnung,

ungeld(ohmgeld)abgabe

DWB

ungeld(ohmgeld)abgabe Schanz steuern d. Schweiz 1, 175 , un(m)geldamt Kramer (1700) 1, 18 b ; (1719) 2, 227 b ; Nicolai reise 7, 18 ; Krünit…

Ungeldō¹k

WWB

ungel·dok

Ungel-dō¹k IdW.: Sä sǖht ūt at ’n Ungeldauk sieht sehr schlecht im Gesicht aus ( die krfr. Städte Dortmund, Castrop-Rauxel u. Lünen Dor Wl).

Ungeldose

RhWB

ungel·dose

Ungel-dose o·ŋ.əldū:s May-Galenbg f.: Gelenkknöchelchen beim Fangsteinsp.

ungeld((s))einnehmer

DWB

ungeld·s·einnehmer

-einnehmer J. Paul 24/26, 18 . ungelten, ungeltung s. verungelten, -ung (tailen, ungelten, partior voc. 1429 bei Schmeller 1, 907 ). —

ungeldsrecht

DWB

ungeld·s·recht

-recht Wagner 4 , ungeldseckel Staub - Tobler 244 , ungeldsteuer Schanz 1, 174 , ungeldverhältnis Wagner 54 ,

ungeldære

KöblerMnd

ungeldære , M. nhd. Steuererheber, Steuereinnehmer ÜG.: lat. coactor I.: Lsch. lat. coactor E.: s. un... (1), geldære L.: MndHwb 3, 2, 506 (…

ungeld als Zweitglied (19 von 19)

kornungeld

DWB

korn·ungeld

kornungeld , n. ungeld beim kornkauf, das der käufer ( oder verkäufer ) als abgabe noch über den eig. preis ( das gelt) zu zahlen hat, mhd. …

Mehlungeld

DRW

mehl·ungeld

Mehlungeld, n. städtische Mehlsteuer were meleungelt oder wineungelt ... geverlichen verhielte oder ungetrulichen damit umbgeet, der solle i…

Metzingerungeld

DRW

metzinger·ungeld

Metzingerungeld, n. Verbrauchssteuer auf Fleischwaren metzinger ungeldtt. der metzinger ungeldt gefeldt also, welcher metzinger der da ein r…

Mutt'ungeld

DRW

Mutt'ungeld, n. wie Muttgeld das mutte-ungelt hat getan 696 ℔ 15. Jh. MainzChr. I 111 Faksimile

Mühlungeld

DRW

Mühlungeld, n. wie Mühlakzise als wir von unser stette grossen notdurft wegen das muͥli ungelt von ieder vierentzal kornes, die man malet ..…

Müllerungeld

DRW

müller·ungeld

Müllerungeld, n. Steuer, die ein Müller (I) an die Stadt abführen muß mullerungelt ... alle muller sollen alles das korn und frucht, das sie…

Neungeld

DRW

neun·geld

Neungeld, n. in den Leges meist Novigeldus neunfache Buße si quis res ecclesiae furaverit et exinde probatus fuerit, unamquamque rem niungel…

Pfisterungeld

DRW

pfister·ungeld

Pfisterungeld, n. Abgabe eines ¹Pfisters (II) an die Stadt für Mühlkorn (I) vgl. Mühlungeld [Übschr.:] der eide, so die swerren soͤllend, de…

Pfundungeld

DRW

pfund·ungeld

Pfundungeld, n. eine Verkaufsabgabe das pfundt ungeldt gefeldt also, welcher zu sanct Nabor verkauff pferdt, kiehe ... oder ander kauffman s…

Sattel'ungeld

DRW

Sattel'ungeld, n. Kompositum? Handelsabgabe, die vom Sattler zu zahlen ist hain ich entfangen ... von dem sadel ungelt, ussginge a. (14)53, …

Schenk'ungeld

DRW

Schenk'ungeld, n. auch Schenke(n)- Geldabgabe auf den Weinausschank bdv.: Schenkstattgeld, Schenkweinungeld ob aber einer leien in die coste…

Schenkwein'ungeld

DRW

Schenkwein'ungeld, n. eine Abgabe vom Weinausschank bdv.: Schenkungeld 1 ℔ 15 ß h geben die von H. al jor vor das schenkwinungelt 1496 Schri…

Schiffsungeld

DRW

schiff·s·ungeld

Schiffsungeld, n. für ein Schiff zu leistende Abgabe soll ein jeder ... von seinen eingebrachten waaren den voͤlligen zoll nebst andern schi…

Sesterungeld

DRW

sester·ungeld

Sesterungeld, n. eine Akzise auf den Verkauf von Korn, Feldfrüchten das sester ungeldt gefelldt also, welcher frucht zu S. verkaufft und mit…

Silberungeld

DRW

silber·ungeld

Silberungeld, n. Abgabe vom Silberhandel [städt. Einnahme:] hain ich entfangen ... in demselben jare, ussginge a. 1453 von dem golt und silb…

Stadtungeld

DRW

stadt·ungeld

Stadtungeld, n. städt. Verkaufs- und Verbrauchssteuer, Akzise setze wir umb unser stat ungelt un den nutz, der von unser stat toren get, sul…

viehungeld

DWB

vieh·ungeld

viehungeld , n. , abgabe auf vieh: die viehungelter deutsche städtechron. 15, 466. vgl. DWB ungeld und DWB geld th. 4, 1, 2, 2894. —

weinungeld

DWB

wein·ungeld

weinungeld , n. , weinumgeld, ' abgabe, steuer auf wein ', s. unter ungelt th. 11, 3, 732 ff. mhd. wînungelt Lexer 3, 903 ; vgl. handwb. d. …

Ableitungen von ungeld (1 von 1)

verungelden

MeckWB

Wossidia verungelden a. Spr. versteuern: 'wes averst ein jeder vorhen an Renten edder Eygendom unbewechlyker gder vorungeldet' (1563) Wiech…