Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
regulieren
regulieren, v.
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es soll auch den creysen und landschafften, die hiebevor ihre sonderbahre land-muͤntzen in ihren bezircken gehabt und gebraucht, hinfuͤrter sich derselbigen auch zu gebrauchen ... unbenommen seyn, jedoch daß dieselbige land-muͤntzen auch auff den gehalt und werth der reichs-muͤntzen regulirt ... werden1566 RAbsch. III 235 Faksimile
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soll die erforderung und schickung der kreishilff ungefehrlich nach der kriegsverfassung ... reguliert werden1569 Laufs,SchwäbKreis 424
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solle ... im kaufen und verkaufen auf einfallende irrungen darnach [eiserne ellen und klafter unter dem landzeichen] reguliert und gericht werden1570 Grüll,Bauer 113
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das sy ein frye zunft und gsellschaft aller und gemeiner handwerkern zu M. ufrichten, dieselbige auch mit beider stetten gsellschaften glychförmigen statuten und ordnungen, damit in allen denselbigen nunhinfür gute policy und glychheit erhalten werde, regulieren mögind1584 BadHeimat 50 (1970) 82
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da doch des herrn testatoris markgraf C. ... in dero letzten willen ausdrücklich verordnen, daß die regiments-bestallung nach denen actis vom 1527 bis 1530ten jahre zu regulieren1656 ProtBrandenbGehR. V 96
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ihro kgl. maytt. reglement, wornach sowohl alle i.k.m. oeconomiebedienten, als auch die arrendatores und bauren von i.k.m. gütern sich zu reguliren u. zu richten haben1696 Livland/AbhStaatswStraßb. VII 86 Anm. 4
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einen beyschuss ... so wir [schultheiss und raht der statt Bern] hiemit oberkeitlich auf zechen thaler regulirt ... haben wollend1697 Niedersimmental 146 Faksimile
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das mastgeld wollen wir allezeit nach dem kornpreis regulirt wissen1738 Schlüter,WestfProvR. II 105 Faksimile
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die kirchen-visitationen auf den landtagen vorgenommen und durch die landtags-rezesse reguliert worden1744 Ludewig,Anzeigen II 476 Faksimile
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diejenigen [Weinberge], die nach dem stadtgerichtlich regulierten steueranschlag zu 300 fl. und darüber ästimiert worden sind1811 Heuß,HeilbronnWeinbau 53
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wollen wir den hausschatz zu 12 rthlr. contribution ... regulieret habenoJ. ZSchleswHolst. 4 (1873) 399