Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
gehörig
gehörig
gehören Vb. ‘in Besitz sein’, reflexiv ‘sich gebühren, geziemen’, ahd. gihōren ‘hören, vernehmen, an-, erhören, zuhören, gehorchen’ (8. Jh.), mhd. gehœren, asächs. gihōrian, mnd. gehōren, aengl. gehīeran, gehēran, got. gahausjan sind verstärkende Präfixbildungen zu dem unter hören (s. d.) behandelten Verb. Noch in mhd. Zeit gilt die Bedeutung vom Simplex hören, nämlich ‘akustisch wahrnehmen, vernehmen’, auch ‘zuhören, gehorchen’, woraus sich im 14. Jh. der Sinn der Zugehörigkeit (zu einer Familie und dgl.) und des Besitzes und Eigentums entwickelt. Aus dem rechtlichen Anspruch auf Besitz erklärt sich die Bedeutung ‘zukommen, gebühren, geziemen’. – gehörig Adj. ‘gehörend, gebührend, ordentlich’ (15. Jh.), ahd. gihōrīg (8. Jh.), mhd. gehœrec ‘folgsam, gehorchend’. angehören Vb. ‘zu eigen sein, Teil von etw. sein’, mhd. anegehœren; dazu angehörig Adj. ‘dazu gehörend’ (15. Jh.), substantiviert Angehörige Plur. ‘(Familien)mitglieder, Verwandte’ (16. Jh.). zugehörig Adj. ‘Teil eines Ganzen bildend, dazu gehörend’ (16. Jh.).