Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
beibringen
beibringen , proferre, inferre, praebere, nnl. bijbrengen. 1 1) mit bloszem acc. der sache: zeugen beibringen, vor gericht führen; zeugnisse, erlaubnisschein beibringen; greift frisch den remen an, bringt alle segel bei! Fleming 590 ; das sie zur bewärung irer meinung beipringen. bienenk. 16 b ; unsere zeit hat dergleichen exempla nicht beizubringen auszer der jämmerlichen zerstörung der stat Magdeburg. Schuppius 782 ; man musz gestehen, dasz die anekdoten, die er davon beibringt, nicht sehr geschickt sind, die republikanische verfassung anzupreisen. Wieland 11, 207 ; und indem er niemals dire…