Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Weiler m.
Weiler m.
Weiler m. ‘Einzelgehöft, aus wenigen Gehöften bestehende Ansiedlung’, ahd. wīlāri ‘Dorf’ (Hs. 12. Jh.), mhd. wīler n. m. ‘einzelnes Gehöft, kleineres Dorf’ ist entlehnt aus mlat. villare ‘Gehöft, Vorwerk’, dem substantivierten Neutrum von lat. vīllāris ‘zum Landhaus gehörig’; zu lat. vīlla ‘Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof, Vorwerk’ (s. Villa). Aus den in der Nähe solcher Landgüter angelegten Unterkünften für das Personal entwickeln sich kleine Ansiedlungen, die ebenfalls mit vīlla bezeichnet werden. Daraus erklären sich die Bedeutungen ‘Gehöft’ und ‘kleineres Dorf, kleine dorfähnliche Ansiedlung’. Der appellativischen Verwendung im Dt. (durchgehend nach der Mitte des 13. Jhs.) gehen mit -weiler gebildete Ortsnamen voraus für Siedlungen (südlich und westlich des Rheins, im Bereich der Römerstraßen), die, häufig als Landgüter für ausgediente Soldaten angelegt, archäologisch als römische Gründungen nachgewiesen sind. Diese Art der Benennung wird später von den germanischen Besitzern übernommen und verbreitet (vgl. z. B. Dankoltsweiler, Hohweiler, Volkmarsweiler).