überlassen,
v. AA.
in untrennbarer verbindung: tradere. erst seit dem 15.
jahrh. literarisch bezeugt. übersenden
transmittere oder überlassen
voc. theut. (1482) hh 7
a;
gegen die synonymen abtreten, einräumen, anheimstellen
abgegrenzt bei Heynatz
syn. 1, 66
a, 156
b.
seit dem 18.
jahrh. ganz allgemein und in breiter verwendung. A@11) haus, acker, amt, vermögen überlassen Steinbach 1, 984. A@1@aa)
mit dat. d. person: Friedrich II. ... überlasset denen von Bern ihr eigen regiment Tschudi
chron. Helvet. 1, 101. es fraget sich aber, ob einer einem andern könne einen spiritum familiarem zuweisen und überlassen, verehren, vertauschen, und gar verkauffen? Widman
Fausts leben 134
Keller. er zwange den vater, dasz er ihm die helffte aller güter überlaszen muste Weise
politischer redner (1677) 31; wollten sie mir zugleich melden: für welche summe sie ihre zeichnung allenfalls überlieszen, wenn sich ein liebhaber dazu fände Göthe IV 15, 115
Weim.; dem sohne überliesz er die regierung Arnim
sämtl. werke 5, 176
Grimm; da man ihnen die lebensmittel nicht unentgeltlich überlassen wollte Chamisso
werke (1836) 1, 338; als die wittwe das letzte stück ackerland einem gläubiger zur nutznieszung überlassen muszte Droste-Hülshoff
werke 2, 278. A@1@bb) an jemand etwas ü.: sie überlieszen das übrige wieder an andere Wieland
Danischmende 166; das einzige, warum ich ihre hoheit bitten musz, ... ist, dasz es mir erlaubt werde, mein amt bei dieser erzählung an Danischmenden zu überlassen 224; ew. excellenz verfehle nicht zu vermelden, dasz magister Stimmel die manuscripte für 150 rh. überläszt an Voigt Göthe IV 25, 140
Weim. A@1@cc)
prägnant für hinterlassen: die mutter hat ihren kindern nichts überlassen
sive hinderlassen Stieler 1077; wann er stirbt, überläszt er (
der pastor) nichts als kinder und bücher Schupp
schr. 706. A@1@dd)
in weiterer verwendung für anvertrauen, z. b. kinder dem gesinde überlassen Tieck
schr. 4, 40; jemandem eine arbeit ü.,
s. Martin-Lienhart 1, 611. A@22)
bildlich u. übertragen in weitem umfange gebraucht: A@2@aa) jem. das feld ü.,
räumen: die Deutschen ... muszten den Römern das feld überlassen Schmid
gesch. d. Deutschen 1, 91; warum wollen sie aus übertriebener bescheidenheit ... der unfähigkeit und intrigue das feld überlassen? Schiller 14, 193. A@2@bb)
anheimstellen, preisgeben: das übrige überlassen sie der vorsehung Gellert
werke 10, 146; ich überliesz es dem zufall, wie ich mit ihr zusammen kommen sollte Göthe IV 23, 126
Weim.; was gar nicht aufzulösen ist, überlassen wir zuletzt gott I 24, 124
Weim.; jetzt sey still und lasz gehn, wie gott es will: ihm hab' ichs überlassen und heimgestellt Maler Müller
werke 3, 289; ihr laszt den armen schuldig werden, dann überlaszt ihr ihn der pein Göthe I 5, 25
Weim. A@2@cc) jem. sich selbst überlassen: ich überliesz es (
das kind) sich selbst und allen zufälligkeiten, denen es ... nur ausgesetzt sein konnte Göthe I 23, 140
Weim.; ich bin mir hier ganz allein überlassen Lessing 18, 284; es ist noch sehr viel zu thun, wobei ich mir ganz allein überlassen sein musz Göthe IV 11, 170
Weim.; die sich selbst überlassene menschliche vernunft Lessing 13, 416; unbekant mit den neigungen freier, sich selbst überlassener wesen Schiller 3, 529. A@2@dd)
reflexiv für sich hingeben, anvertrauen: von nun an überlasz' ich mich ganz deiner führung Bürger 308
a Bohtz; man würde sich nur traurigen und vergeblichen betrachtungen überlassen Göthe I 47, 39
Weim.; er überläszt sich personen, die ihm mit religiösen ideen schmeicheln 22, 243
Weim.; überlasz dich demütig der himmlischen führung Novalis
schr. 4, 62
Minor; er ... überliesz sich seinen gedanken Cl. Brentano
ges. schr. 5, 268. BB.
in trennbarer verbindung. B@11)
übriglassen: und sie asz und ward sat und lies uber
Ruth 2, 14;
ebenso Zürcherbibel (1531); auf erden ich (
d. tod) nimantz verschon, frölich, traurig, weib und mon, ir kainen ich nie uberlies Hans Sachs 22, 284
Götze; und was der andere vom schincken überliesz, das schob ich in meinen magen Happel
akad. roman (1690) 577.
part. übergelassen,
reliquus Frisius
dict. (1556) 1138
a;
überentzig, überig Calepinus
undecim ling. (1598) 1245
b; das übergelassene,
reliquiae Schönsleder
prompt. (1647) Ii 2
b. B@22)
in elliptischen wendungen für hinüberlassen. zulassen das einer hinüber gehet, laisser passer, transitum concedere Wiederhold (1669) 348
b; Steinbach
a. a. o.; Hilpert (1845) 640
a; Tamyris aber rieth, den feind unverhindert überzulassen Lohenstein
Arminius 1, 529
b.
in d. neueren sprache, besonders verkehrssprachlich häufig. B@33)
vorübergehen lassen (
temporal): fein wohlgemuth lasz über, duck dich ein kleine zeit
gesellschaftslieder d. 16. u. 17. jahrh. Hoffmann. B@44)
in der gleichen bedeutung wie die untrennbare verbindung (
s. o.)
für tradere: haben ... den krantz und preisz des siegs ... andern übergelassen Xylander
Polybius (1574) 55; ob solches (
geschäftsgebaren) ohne verletzung des siebenten geboth könne geschehen, lasz ich ... dem urtheil weiserer männer über Abr. a S. Clara
etwas für alle 1, 339; wie weit die warnung es hier getroffen, lässet man gerne der erfahrung wahrer glaubigen über Zinzendorf
kl. schr. (1740) 1227; lassen wir das der zukunft über Bauernfeld
ges. schr. 1, 114; es müssen leute seyn, die gutes warlich hassen, und ihrer bösen art gantz über sind gelassen Opitz
Hugo Grotius 412; lasz du über dem geschick, auszugleichen wert und glück! Grillparzer 7, 158.