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Gewerbe

mhd. bis spez. · 16 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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19 in 16 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Gewerbe

Bd. 7, Sp. 782
Gewerbe (von »werben«, etwas zu erlangen suchen), im weitern Sinne jede berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs. In diesem Sinne sind auch die freien Berufe der Kunst und Wissenschaft als G. aufzufassen, sobald sie gewerbsmäßig ausgebeutet, d. h. Erwerbszwecken dienstbar gemacht werden; ebenso spricht man von Landwirtschafts-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungs-, Transportgewerbe etc. Im engern Sinne bezeichnet man mit G. nur jene berufsmäßige Erwerbstätigkeit, die durch Bearbeitung von Rohstoffen (Stoffveredelung) wertvollere Güter herstellt (Gewerbfleiß, Industrie) und zwar im Gegensatz zur Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, Jagd), zu Handel, Transport und persönlichen Dienstleistungen, dann auch den betreffenden ganzen Produktionszweig. Im wesentlichen diesen Begriff hat man im Auge, wenn das Wort G. in Zusammensetzung mit andern Worten (Gewerbeschule, Gewerbekammer etc.) gebraucht und von landwirtschaftlichen Nebengewerben gesprochen wird. Allerdings sind Sprachgebrauch, Gesetzgebung (Gewerbeordnung, Gewerbesteuer) und Statistik (Gewerbezählung) schwankend. In den Gewerbeordnungen werden als G. meist aufgefaßt: 1) das G. im engern Sinne (Handwerk, Industrie), 2) der Handel und das Transportwesen, 3) die Versicherung, 4) die sonstige Erwerbstätigkeit, sofern sie nicht häuslicher Gesindedienst oder eine höhere Geistestätigkeit ist; ausgeschlossen davon sind nur: a) die Urproduktion, b) der häusliche Gesindedienst, c) der wissenschaftliche und künstlerische Erwerb, d) die Tätigkeit der Beamten. Die Gewerbezählung des Deutschen Reiches von 1895 erstreckte sich auf 21 Gewerbegruppen: 1) Kunst- und Handelsgärtnerei, Baumschulen; 2) gewerbsmäßige Tierzucht (ohne die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere), auch Fischerei; 3) Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei; 4) Industrie der Steine und Erden; 5) Metallverarbeitung; 6) Maschinen, Instrumente und Apparate; 7) chemische Industrie; 8) Industrie der Leuchtstoffe, Seifen, Fette, Ole; 9) Textilindustrie; 10) Papierindustrie; 11) Lederindustrie; 12) Holz- und Schnitzstoffe; 13) Nahrungs- und Genußmittel; 14) Bekleidung und Reinigung; 15) Baugewerbe; 16) polygraphische G.; 17) künstlerische G.; 18) Handelsgewerbe; 19) Versicherungsgewerbe; 20) Verkehrsgewerbe; 21) Beherbergung und Erquickung. Von diesen 21 Gruppen gehören zum G. in dem ersten, engern Sinne nur die Gruppen 5–17 und ein Teil der Gewerbeklassen in den Gruppen 3,4 und 21. Vgl. Artikel G. im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 4 (2. Aufl., Jena 1900); Haushofer, Der Industriebetrieb (2. Aufl., Münch. 1904); Boureart, Die Grundsätze der Industrieverwaltung (Zür. 1874); Redl, Elemente der Organisation und Administration industrieller Unternehmungen (Wien 1900); Trillich, Gewerbliche Betriebskunde (Leipz. 1902); Wolfrum, Die Methodik der industriellen Arbeit als Teilgebiet der technischen Chemie (Stuttg. 1904); O. Simon, Die Fachbildung des preußischen Gewerbe- und Handelsstandes (Berl. 1902); Grothe, Bilder und Studien zur Geschichte der Industrie (2. Aufl., das. 1875); v. Scherzer, Weltindustrien (Stuttg. 1880); Atkinson, The industrial progress of the nations (Lond. 1890); Dyer, Evolution of industries (das. 1895); Mulhall, Industries and wealth of nations (das. 1896); Bleunard, Histoire générale del'industrie (Par. 1894, 3 Bde.); Weiteres bei Artikel »Gewerbebetrieb« und »Gewerbestatistik«.
3437 Zeichen · 43 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gewërbestn.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +5 Parallelbelege

    gewërbe stn. gewerp. waʒ ist daʒ gewerbe dîn? 'ich brüet mîn eiger' sprach diu krâ Bon. 48,48. daʒ er ir gewerbe machte …

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gewêrbe

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Das Gewêrbe , des -s, plur. ut nom. sing. 1) Von werben, drehen, ein an einem größern Körper befindlicher kleinerer, wel…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewerbe

    Goethe-Wörterbuch

    Gewerbe häufig ‘Gewerb’, gelegentl ‘Gewerb’’; Gen ‘Gewerbs’ DjG 3 2,241,4 u 243,9 RAnw [3.2.72] 1 dem Erwerb, dem Lebens…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gewerbe

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Gewerbe , im weiteren Sinne jede Beschäftigung, durch welche jemand seinen Unterhalt gewinnt, im engeren nur die mit mec…

  5. modern
    Dialekt
    Gewerben.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Ge-werbe n. : 1. a. 'bewegliche Verbindung zwischen Knochen', Geweʳb (-wǟʳb), Pl. -eʳ , selten -e [weit verbr., s. K. 15…

  6. Sprichwörter
    Gewerbe

    Wander (Sprichwörter)

    Gewerbe 1. Ein Gewerbe, das jeder treibt, gibt keine fette Suppe. Frz. : Le métier n'en vaut plus rien, tout le monde s'…

  7. Spezial
    Gewerbe

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|wer|be n. (-s,-) 1 (Beruf) mistier (-s) m. , ert (erc) m. , profesciun (-s) f. 2 artejanat m. 3 (Arbeit) laur (-s) m.…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewerbe

342 Bildungen · 334 Erstglied · 8 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von gewerbe

ge- + werbe

gewerbe leitet sich vom Lemma werbe ab mit Präfix ge-.

gewerbe‑ als Erstglied (30 von 334)

Gewerbeband

SHW

Gewerbe-band Band 2, Spalte 1327-1328

gewerbeabgrenzung

DWB

gewerbe·abgrenzung

gewerbeabgrenzung , f. , vgl. gewerbegrenze: eine anerkennenswerte annäherung zur gewerbefreiheit in folgenden punkten: abschaffung der gewe…

gewerbeablösung

DWB

gewerbe·abloesung

gewerbeablösung , f. , s. gewerbs-ablösung. die zusammensetzungen, für die nur belege der älteren form ( unterordnung des ersten composition…

gewerbeakademie

DWB

gewerbe·akademie

gewerbeakademie , f. ( engerer begriff von gewerbe). der seit seiner errichtung verflossenen 45 jahre hat im laufe das königliche gewerbe-in…

gewerbeamt

DWB

gewerbe·amt

gewerbeamt , n. , an bildungen der neueren verwaltungssprache des deutschen reichs angelehnt (patentamt u. a. ) und für das neugeschaffene p…

gewerbeanlage

DWB

gewerbe·anlage

gewerbe- , gewerbanlage , f. , nur im plural belegt ( engster begriff ): der patent-inhaber kann zur ausübung seiner erfindung ... jede beli…

gewerbeanmeldung

DWB

gewerbe·anmeldung

gewerbeanmeldung , f. ( weiterer begriff ): der § 14 ( gewerbeordnung ) betrifft die verpflichtung zur gewerbeanmeldung. Landmann gewerbeord…

gewerbeanzeige

DWB

gewerbe·anzeige

gewerbeanzeige , f. ( weiterer begriff ): ist in dem statute bestimmt, dass die gemeindebehörde wahllisten aufzustellen hat, so sind die pol…

gewerbeanzeiger

DWB

gewerbe·anzeiger

gewerbeanzeiger , m. , Steglitzer gewerbeanzeiger 1902 ( von 1903 ab als Steglitzer mieterzeitung fortgesetzt ).

gewerbeapparat

DWB

gewerbe·apparat

gewerbe- , gewerb- , gewerbs- , apparat , m. ( engerer begriff ): es müssen ... werkstätte, öfen .. und was sonst ein vollständiger gewerbap…

gewerbearbeit

DWB

gewerbe·arbeit

gewerbe- , gewerb- , gewerbsarbeit , f. ( weiterer und engerer begriff ) vgl. handwerksarbeit. 1 1) die nothwendigkeit macht gewerbsarbeit z…

gewerbearbeiter

DWB

gewerbe·arbeiter

gewerbe- , gewerbsarbeiter , m. ( auf den engeren begriff beschränkt ). so wie aus den königlichen villen im laufe der zeit städte hervorgie…

gewerbearchiv

DWB

gewerbe·archiv

gewerbearchiv , n. : mit dem vorliegenden heft beginnt eine zeitschrift zu erscheinen, die unter dem namen 'gewerbearchiv für das deutsche r…

gewerbearm

DWB

gewerbe·arm

gewerbearm , adj. ( neuerer engerer begriff wie bei den nächstfolgenden ). wo sehen wir im kriege die schnellsten ausrüstungen von heeren un…

gewerbeaufnahme

DWB

gewerbe·aufnahme

gewerbeaufnahme , f. : nach der gewerbeaufnahme vom jahre 1896 waren in Belgien rund 76 000 arbeiterinnen zu hause für rechnung von fabrikan…

gewerbeaufsicht

DWB

gewerbe·aufsicht

gewerbeaufsicht , f. , dazu gewerbeaufsichtsbeamter m., gewerbeaufsichtsdiener, m. : kann dem gewerbeaufsichtsbeamten ein besonderer zugang …

gewerbe als Zweitglied (8 von 8)

koufgewerbe

KöblerMhd

kouf·gewerbe

koufgewerbe , st. M., st. N. nhd. Kaufgewerbe, Handeslgewerbe Q.: DRW (1427) E.: s. kouf, gewerbe (1) W.: nhd. Kaufgewerbe, N., Kaufgewerbe,…

Salzgewerbe

DRW

salz·gewerbe

Salzgewerbe, n. Handel mit Salz; auch das Privileg dazu wan dis jars ein stat B. allen salzgewerb von sunderen kouflüten an sich gezogen, de…

Schelmengewerbe

DRW

schelmen·gewerbe

Schelmengewerbe, n. berufsmäßige Betrügerei, Gaunerei dann werdend sy so gar verrůcht, das mancher staͤlen ouch versůcht, liegen, triegen, s…

Seidengewerbe

DRW

seiden·gewerbe

Seidengewerbe, m., n. wie Seidenhandel [die verordneten sollen] uff den gantzen tůch- und sydengwärb achtung geben 1616 BernStR. VIII 2 S. 5…

Straßengewerbe

DRW

Straßengewerbe, n. überörtlicher Handel, Transportwesen, Speditionsgewerbe vgl. 1Gewerbe (I) nachdem ein gemain burgerschafft unser statt N.…

voregewerbe

KöblerMhd

vore·gewerbe

voregewerbe , st. N. nhd. „Vorgewerbe“, Vorspiel, Vorrede Q.: LBarl, WvÖst, Ot (FB vorgewerbe), JTit, Martina, Serv (um 1190), WvRh E.: s. v…

vorgewerbe

DWB

vor·gewerbe

vorgewerbe , n. , vorbereitendes thun, in älterer sprache auch einleitung, vorwort, s. mhd. wb. 3, 727 b ; Lexer 3, 469 : ditz ist das vorge…