Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Straßengewerbe
Straßengewerbe, n.
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nachdem ein gemain burgerschafft unser statt N. weder strassengewerb noch ... sondere handthierung, allein das veld und den ackerzaue haben1532 SchwäbWB. VI Nachtr. 3227 Faksimile
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[da] unsre landesmuͤtterliche gesinnung ... dahin zielet ... dem straßengewerbe allen ... vorschub beyzulegen, so haben wir ... fuͤr noͤthig angesehen, das inneroͤsterreichische mautwesen auf eine ganz andre ... verfassung zu bringen1766 CAustr. VI 864
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[daß] dem land durch einführung und mehrung der fruchtmärkte sowohl als des straßengewerbes ein ungemeiner nutzen verschafft würde1766 SchrBodensee 58 (1930) 60