Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
verfassen
verfassen
verfassen Vb. ‘einen Text entwerfen und niederschreiben’ (16. Jh., Luther), im Anschluß an den Gebrauch (ebenfalls bei Luther) im Sinne von ‘zusammenfassen, ordnen, herstellen’, wohl unter Einfluß von lat. concipere ‘auffassen, in sich aufnehmen, etw. in einer bestimmten Formel aussprechen, sich etw. vorstellen’, lat. conceptus ‘das Zusammenfassen’; frühnhd. ‘um-, einschließen, umfassen, fesseln’, mhd. vervaʒʒen ‘in sich aufnehmen, etw. vereinbaren’. Verstärkende Präfixbildung zu dem unter fassen (s. d.) behandelten Verb. – Verfasser m. ‘wer einen Text verfaßt (hat), Autor’ (Mitte 17. Jh.), gekürzt (Zesen) aus Schriftverfasser. Verfassung f. ‘Gesetz eines Staates über die gesellschaftliche und staatliche Ordnung und die Rechte und Pflichten seiner Bürger’ (18. Jh.), ‘Zustand, in dem sich jmd. oder etw. befindet’ (18. Jh.), ‘Zusammenfassung, Darlegung, Inhalt’ (16. Jh.), mhd. vervaʒʒunge ‘Vertrag, Abmachung’, mnd. vorvātinge ‘schriftliche Darstellung, Vertrag’.