Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Tausch M.
Tausch, M. ›gegenseitiger Vertrag in dem sich beide Seiten zur Hingabe eines be- stimmten Gegenstandes gegen Hingabe ei- nes jeweils anderen bestimmten Gegenstand verpflichten wobei keiner der Gegenstände ein Kaufpreis ist‹, 16. Jh. mhd. tūsch, M., ›Spaß, Gespött, Schelmerei, Täuschung (Taschenspielerkunststück), Betrug, Tausch (M. 15. Jh.? in tūschbrief)‹, s. tauschen tauschen, V., ›tauschen‹ 16. Jh., mhd. tūschen, tiuschen, V., ›Spaß treiben mit, tauschen?‹, Bedeutung ›tauschen‹ vermut- lich älter als die erst nhd. klar abgetrennte Bedeutung ›täuschen‹, aus dem nd. Bereich, im übrigen Herkunft unklar, das ältere Wort für ›tauschen‹ ist wechseln täuschen, V., ›täuschen‹, mhd. tuschen, tiuschen, V., ›Spaß treiben mit, tauschen‹, aus dem nd. Bereich, im übrigen Herkunft unklar