Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tauschhandlung
Tauschhandlung, f.
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in dieser tauschhandlung [sollen flecken] alieniert werden1603 WürtLTA.² II 379
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wenn die von der ritterschaft lehn- und zinß guͤter in aͤmtern haben, wie es mit verschreibung derer kauf- und tauschhandlungen ... zu halten1684 AltenburgSamml. I 142 Faksimile
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anbietung waar gegen waar oder tausch-handlung1693 Kramer,BancoSekr. 139
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alle neben-abgaben und praͤstationen ... nicht nur bei geld-ausleihungen, sondern auch in kauf-, verkauf-, tausch-, und allen anderen contracts-handlungen [sollen verbotten seyn]1747 SammlBadDurlach III 274 Faksimile
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da die grundstuͤcke eines geschlossenen gutes gewoͤhnlicher weise zu sehr untereinander zerstreuet und mit anderen benachbarten guͤterstuͤcken vermischet liegen: so geschehen ... tauschhandlungen ... zum beßten der landoͤkonomie1789 Thomas,FuldPrR. II 217 Faksimile