Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Satzstein
Satzstein, m.
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[steinsetzerordtnung:] so ein satzstein verlohren wird vngefehrlich vnd ein anderer dargesetzt, 20 ₰1585 PfälzW. II 522
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wo selbige [grenzsäulen] nicht wieder bald oder anstatt säulen satzsteine gesetzt werden, besorget man einen grenzenstreit1713 GQProvSachs. 38 S. 271