Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
prügeln verb.
prügeln , verb. , s. brügeln theil 2, 423. 1 1) mit einem oder wie mit einem prügel schlagen, durchhauen, vgl. keilen 4, b. absolut: das prügeln verdienen. Stieler 237 ; sonst würden sie wissen, dasz schlagen alle mal wehe thue, man möge es wicksen oder prügeln nennen. Möser 4, 126 ; er ist ein meister im prügeln. J. Paul vorschule 1, 209 ; eine schule, wo das prügeln systematisch würde. Gotthelf schulm. (1859) 2, 10 ; so wurde ehedem in den schulen geprügelt. ebenda; prügeln darf er doch nicht. Hermes Soph. (1776) 4, 377 ; nach einem prügeln: er flucht und prügelt nach dem hunde. Bürger (1778…