Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Majestät f.
Majestät f.
Majestät f. Anrede für Kaiser und Könige, mhd. majestāt m. f., spätmhd. majestæt entspricht lat. maiestās (Genitiv maiestātis) ‘Größe, Hoheit, Würde einer Gottheit oder hochgestellter Menschen, Würde des Staates bzw. Staatsoberhauptes, Ansehen, Pracht’, das zu lat. maius, der neutralen Form des Komparativs maior (zu lat. magnus ‘groß, bedeutend, mächtig, reich’) gebildet ist. Der Ausdruck dient bereits in der Antike zur Kennzeichnung kaiserlicher Würde, in der lat. Kirchensprache zur Bezeichnung der Glorie Gottes. Er wird im späten Mittelalter Titel des deutschen Kaisers (keiserlīche majestāt, 14. Jh.) wie auch des noch nicht zum Kaiser gekrönten deutschen Königs (kuninglīche majestāt, 15. Jh.) und bald feste Anrede für Kaiser und Könige und deren Gemahlinnen. Erst im 18. Jh. wird der Gebrauch unter Rückgriff auf das lat. Vorbild auf hoheitsvolle, erhabene Erscheinungen und Dinge der Natur oder des geistigen Bereichs ausgedehnt. – majestätisch Adj. ‘erhaben, der Würde eines Herrschers entsprechend’ (16. Jh.).