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Majestät

mnd. bis spez. · 10 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Majestät

Bd. 13, Sp. 140
Majestät (lat. majestas, »Erhabenheit, Hoheit«), Bezeichnung der höchsten Gewalt und Würde im Staat, die in der römischen Republik beim gesamten Volk (majestas rei publicae und majestas populi romani) ruhte. Nach dem Sturz der Republik ging mit der Gewalt auch der Name der M. auf die Imperatoren (Augusti) und von diesen in der Folge auf die römisch-deutschen Kaiser über. Den Königen wurde dieser Titel viel später zugestanden, und noch in dem Friedensvertrag von Cambrai von 1529 ward er nur dem Kaiser Karl V. zugeteilt. Bei den Friedensverhandlungen zu Crépy 1554 dagegen führte Karl V. den Titel »Kaiserliche M.« und Franz I. »Königliche M.« In dem Friedensschluß von Cateau-Cambrésis von 1559 kommt zuerst der Titel »Allerchristlichste und Katholische M.«, als dem französischen König zustehend, vor, während sich die spanischen Könige »Katholische M. « (majestad catolica), die Könige von Portugal »Allergetreueste M.« (magestade fidelissima) und die Könige von Ungarn »Apostolische M.« nennen. In England legte sich zuerst Heinrich VIII. den Titel M. bei, dem später noch der Zusatz most gracious, gnädigste, hinzugefügt wurde. Etwa seit dem Westfälischen Frieden wird der Majestätstitel von den Königen allgemein unbeanstandet geführt. Gegenwärtig steht er allen Kaisern und Königen des zivilisierten Staatenkreises zu. Es wird aber von dem bloßen Titel M. das Recht der M. (Majestätsrecht), d. h. die dem Souverän persönlich zukommende höchste Würde, unterschieden, welch letztere jedem souveränen Fürsten zusteht. Diese persönliche M. ist ein Ausfluß der Unverletzlichkeit des Herrschers, vermöge welcher derselbe unverantwortlich ist und Vergehungen gegen seine Person als Majestätsverbrechen (s. d.) angesehen werden. Im übrigen werden als Majestätsrechte (Souveränitätsrechte) die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Herrscher- oder Hoheitsrechte bezeichnet. Der Titel M. kommt auch den ebenbürtigen Gemahlinnen der gekrönten Häupter zu und verbleibt auch abtretenden Monarchen, während jene persönliche M. nur regierenden Fürsten zukommt.
2075 Zeichen · 33 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    majestaetF.

    Köbler Mnd. Wörterbuch

    majestaet , F. Vw.: s. majestāt

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Majestǟt

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Majestǟt , plur. die -en, aus dem Lat. Majestas. 1. Die höchste, im gemeinen Leben niemanden unterworfene Gewalt und…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Majestät

    Goethe-Wörterbuch

    Majestät vereinzelt -y-, mehrfach abgekürzt ‘M(aj).’, ‘Mjst.’ 1 Titel, Ehrenbezeichnung von Regenten: Kaisern u Königen,…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Majestät

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Majestät (lat. majestas , »Erhabenheit, Hoheit«), Bezeichnung der höchsten Gewalt und Würde im Staat, die in der römisch…

  5. Sprichwörter
    Majestät

    Wander (Sprichwörter)

    Majestät Kaiserliche Majestät bringt das Geleit mit sich. – Eisenhart, 630. Nach dem Staatsrecht unterscheidet man bei G…

  6. Spezial
    Majestät

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ma|jes|tät f. (-,-en) 1 (Anrede für Herrscher) maesté (-s) f. 2 (Erhabenheit) maesté (-s) f. , maestosité f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit majestaet

21 Bildungen · 20 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

majestaet‑ als Erstglied (20 von 20)

Majestäten

MeckWB

Majestäten Sg. , Pl. -s f. Majestät: de Königliche Majestäten hett seggt (1900) Wa; Herr Majestäten Reut. 5, 149; bi Majestetens (beim König…

majestätisch

DWB

majestaet·isch

majestätisch , adj. majestate venerabilis Steinbach 2, 12 ; adverbial, nach majestät 3, der würde eines herschers angemessen: was liegt mona…

majestätsbrief

DWB

majestaet·s·brief

majestätsbrief , m. brief, urkunde, von einem kaiser oder könig ausgestellt: insonderheit aber wird derjenige indult und das religionsprivil…

Majestätsgesuch

Meyers

majestaet·s·gesuch

Majestätsgesuch in Österreich, bezweckt gnadenweise Erlangung von Begünstigungen in Personalangelegenheiten.

Majestätsinsignien

GWB

majestaet·s·insignien

Majestätsinsignien Bindestrichschr Symbole herrscherlicher Macht; iZshg mit den Trauerfeierlichkeiten für Carl August, Näheres nicht ermitte…

majestätsrecht

DWB

majestaet·s·recht

majestätsrecht , n. recht, was mit der herscherwürde verbunden ist. in freierem sinne: immer bedürftig und immer ohne zutrauen, scheint es, …

majestätssiegel

DWB

majestaet·s·siegel

majestätssiegel , n. groszes siegel zur beglaubigung der herscherwürde, in welcher eine urkunde ausgestellt wird: majestätssiegel, wurde dem…

majestätstitel

DWB

majestaet·s·titel

majestätstitel , m. : Soult war einige tage lang könig von Portugal .. die laune seines strengen oberherrn erlaubte ihm nicht, diesen königl…

majestätsverbrechen

DWB

majestaet·s·verbrechen

majestätsverbrechen , n. crimen majestatis: ein majestätsverbrechen begehen; in freierer bedeutung: weil er im gedränge das majestätsverbrec…

Majestätszeichen

GWB

majestaet·s·zeichen

Majestätszeichen iron für: Symbol, Insigne von Macht u Autorität will ich mich .. erinnern: daß unser Schulmeister ein schwankes Lineal, als…

Ableitungen von majestaet (1 von 1)

urmajestät

DWB

urmajestät Sonnenberg Donatoa 2, 2, 139 . —