Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kirchenstaat m.
kirchenstaat , m. 1 1) patrimonium Petri, das päpstliche landesgebiet als souveräner staat. Rädlein 537 a . Frisch 1, 516 c , nl. kerkestaat, dän. kirkestat. 2 2) das kirchenwesen einer landeskirche in seiner gliederung, besonders nach den dazu gehörigen stellen, einkünften, geistlichen u. a. ( der heute vorherschende begriff von staat ist aus diesem erst entwickelt ). Campe citiert dafür einen buchtitel: 'Weinrichs hennebergischer kirchen- und schulenstaat'; 'orientalischer kirchenstaat, worin enthalten der 'zustand' der griechischen, abyssinischen, tartarischen, persianischen etc. kirchen'. …