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Kanzler

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Kanzler

Bd. 10, Sp. 583
Kanzler (lat. Cancellarius, franz. Chancelier, engl. Chancellor), der Beamte, der die Ausfertigung der Staatsurkunden zu besorgen hat. Die Kanzlerwürde war anfänglich eine der höchsten in den europäischen Reichen, die regelmäßig mit Geistlichen besetzt wurde, da diese fast allein im Besitz literarischer Kenntnisse waren. In Deutschland führte der Erzbischof und Kurfürst von Mainz den Titel Erzkanzler des heiligen römischen Reiches deutscher Nation. Der von ihm ernannte Vizekanzler war der eigentliche Reichsminister und mußte stets um den Kaiser sein. In Frankreich wurde der K. aus dem Stande der Rechtsgelehrten genommen; er war der oberste Staatsbeamte und wurde lebenslänglich ernannt. Da dies jedoch zu Unzuträglichkeiten führen konnte, wurde neben ihm noch ein Siegelbewahrer (Garde des sceaux) ernannt, welcher der eigentliche Justizminister war. In England ist der Großkanzler oder Lord-Kanzler (Lord High Chancellor of Great Britain) der erste Staatsbeamte, Mitglied des Geheimen Rats (privy Council), Präsident oder Sprecher des Oberhauses, Chef der Reichskanzlei, Justizminister und Vorsitzender des in dem obersten Gerichtshof bestehenden Appellationsgerichts (Court of appeal); er wird durch Übergabe des Staatssiegels ernannt und heißt daher auch Großsiegelbewahrer (Keeper of the Great Seal). Außerdem hat man in England noch einen K. des Herzogtums Lancaster und einen K. des Lehnshofs und der Finanzkammer (Chancellor of the Exchequer); letzterer ist der Finanzminister von England. Irland hat wieder seinen besondern Reichskanzler. In Deutschland wurden seit dem 15. Jahrh. auch die Präsidenten der obersten Gerichtshöfe K. genannt. In Preußen errichtete König Friedrich II. 1746 die Würde eines Großkanzlers, der an der Spitze der Justiz stand. Der erste und einzige war Samuel v. Cocceji (s. d.); später wurde der Fürst von Hardenberg zum Staatskanzler ernannt, nach dessen Tod aber diese Stelle nicht wieder besetzt. Nach der Verfassung des nunmehrigen Deutschen Reiches steht an der Spitze der Reichsverwaltung der Reichskanzler (s. d.), der den Vorsitz im Bundesrat führt und vom Kaiser ernannt wird. In Österreich führte eine Zeitlang Graf Beust den Titel »Reichskanzler«; außerdem wurden wiederholt Ministerpräsidenten zu Staatskanzlern ernannt. In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Vorstand der Bundeskanzlei (s. Kanzlei). Auch die Bureauchefs der Konsuln und Gouverneure von Schutzgebieten führen zuweilen den Titel K. Endlich kommt die Bezeichnung K. als bloßer Titel vor. So gehört z. B. der »K. im Königreich Preußen« zu den vier großen Landesämtern des Königreichs Preußen und zu den erblichen Mitgliedern des preußischen Herrenhauses. Auch führt bei manchen Universitäten der Kurator den Titel K. Vgl. Stumpf, Die Reichskanzler (Innsbr. 1865–73, 3 Bde.); Seeliger, Erzkanzler und Reichskanzleien (das. 1889).
2868 Zeichen · 44 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Kanzler

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Kanzler , des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn die Kanzlerinn. 1) Der oberste Vorgesetzte einer Kanzelley, in …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Kanzler

    Goethe-Wörterbuch

    Kanzler auch C-; -lar öfter in Br (eigenh B2,99,14 u B33,1,5 August Julius August Walther v. Goethe 25.4.20 ) u Tgb (bes…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Kanzler

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Kanzler (cancellarius) , eigentlich der Vorsteher einer Kanzlei; im Mittelalter derjenige Beamte, welcher die von dem Re…

  4. Spezial
    Kanzlerm

    Dt.-Russ. phil. Termini

    Kanzler , m канцлер , м

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit kanzler

22 Bildungen · 6 Erstglied · 16 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von kanzler

kanz + -ler

kanzler leitet sich vom Lemma kanz ab mit Suffix -ler.

kanzler‑ als Erstglied (6 von 6)

Kanzler, Hermann

Meyers

kanzler·hermann

Kanzler, Hermann , General im Dienste des Papstes, geb. 1822 in Baden, gest. 5. Jan. 1888, trat 1845 in den päpstlichen Militärdienst, kämpf…

Kanzlerin

FiloSlov

Kanzlerin , f канцлер , м

Kanzlerstelle

GWB

kanzler·stelle

Kanzlerstelle um des Vollzugs desselben in meinem Sinne desto sicherer zu sein, ernenne ich hiermit den Herrn Geheimen Rath und Canzlar Frie…

kanzler als Zweitglied (16 von 16)

Großkanzler

Adelung

gross·kanzler

Der Großkanzler , des -s, plur. ut nom. sing. der oberste und vornehmste Kanzler eines Reiches, der allen andern Kanzlern vorgesetzet ist; e…

Oberamtskanzler

DRW

oberamt·s·kanzler

Oberamtskanzler, m. Leiter einer Oberamtkanzlei sollen die abgeordneten ... ihrer ankunft halber ... bei ihro gnaden herrn oberamtskanzler .…

Oberkanzler

DRW

ober·kanzler

Oberkanzler, m. Vorsteher einer fürstlichen Kanzlei (B I 5) der ober- und unterkanzler 1659 ProtBrandenbGehR. V 533 haben wir ... ober-cantz…

Oberstkanzler

DRW

oberst·kanzler

Oberstkanzler, m. Leiter, Vorsteher einer Kanzlei (A III) vgl. Oberkanzler das landrecht aber betreffend hat zwar der obristcanzler vor dem …

Ordenskanzler

DRW

orden·s·kanzler

Ordenskanzler, m. Inhaber eines hohen Amtes bei einem (Ritter-)Orden vgl. Kanzler (E), Ordensperson herr oberkammerherr wolle mit dem ordens…

Regimentskanzler

DRW

regiments·kanzler

Regimentskanzler, m. Mitglied des oberösterreichischen sowie des niederösterreichischen Regiments (II) Sachhinweis: Fellner-Kretschmayr I 15…

reichserzkanzler

DWB

reich·s·erzkanzler

reichserzkanzler , m. , reichserzkanzler für das reich, würde der drei geistlichen kurfürsten ( Mainz für Deutschland, Trier für Gallien, Cö…

reichskanzler

DWB

reich·s·kanzler

reichskanzler , m. , reichs-cantzler, cancellarius imperii Frisch 1, 164 b , kanzler eines reiches: der einige reichscantzler in Schweden, h…

Reichsvizekanzler

DRW

reich·s·vizekanzler

Reichsvizekanzler, m. Leiter der Reichskanzlei (I 1), Reichskanzler (I); einmal für das schwedische Reich belegt bdv.: Reichshofvizekanzler …

Stadtkanzler

DRW

stadt·kanzler

Stadtkanzler, m. Vorsteher der Stadtkanzlei; Stadtschreiber bdv.: Kanzler (C) herrn C.B., beider rechten doctor, welcher ... gemainer statt …

unterkanzler

DWB

unter·kanzler

unterkanzler , m. , dem groszkanzler ( s. d. ) oder oberkanzler ( A. Olearius verm. reisebeschr. [1696] 68 ) untergeordneter kanzler, dessen…