Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hofieren verb.
hofieren , verb. , mhd. hovieren und hofieren, ein seit dem 13. jahrh. mit fremder endung aus hof gebildetes verbum ( vergl. J. Grimm kl. schriften 1, 357 ), verschiedener bedeutung. 1 1) einem hofieren, allgemein einem dienste leisten wie sie bei einem hof ( no. 5 und 7, sp. 1656) verlangt werden, aufwarten, sich um einen bemühen: die alle vor dem essen und der tafeln musten stên und hofieren. Rozmital im mhd. wb. 1, 701 a ; diese fastnacht würde mir sonst vieleicht nicht freudenreich gnug sein, ich hette denn solche mechtige, hochgeborne, gelerte larven und narren, die mir hoffirten, weis in…