Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
genehmigung f.
genehmigung , f. für das frühere genehmhaltung, das noch Adelung vor jenem bevorzugt: die vorschläge laufen darauf hinaus, dasz die Leipziger deutsche gesellschaft unter hoher obrigkeitlicher genehmigung ... eine vollständige deutsche grammatik und ein ... wörterbuch zu stande bringen und einführen sollte. Reichard hist. der d. sprachkunst Hamburg 1747 s. 414; da nun hierzu höchstderoselben genehmigung erforderlich, so wird hierdurch schuldigst und geziemend darum gebeten. Göthe an Carl August 2, 242 ; obrigkeitliche, behördliche genehmigung wird nachgesucht in städten.