Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kredit m.
Kredit m.
Kredit m. ‘Leihwürdigkeit, Darlehen’. Im 15. Jh. wird ital. credito ‘Leihwürdigkeit, Darlehen’ ins Dt. entlehnt (in den Formen credit und credito zuerst in obd. Handelszentren). Dem ital. Ausdruck des Bankwesens liegt lat. crēditum ‘das leihweise Anvertraute, Darlehen’ zugrunde, substantiviertes Part. Perf. Neutr. von lat. crēdere ‘(ver)trauen, glauben’, hier ‘der Ehrlichkeit im Zurückzahlen ein Darlehen anvertrauen’. Im 16. Jh. wird dafür auch das Übersetzungswort Glauben (in die Leihwürdigkeit) in der Kaufmannssprache üblich (vgl. Credito oder glaub; s. dazu 2Gläubiger). Auf ital. credito mit der schon früh entwickelten Bedeutung ‘Ansehen, Achtung’ beruht die Entlehnung mfrz. frz. crédit, das daraufhin ebenfalls ins Dt. übergeht (2. Hälfte 16. Jh.) und mit dem Bankausdruck zusammenfällt. Häufig sind Fügungen wie Kredit haben ‘Leihwürdigkeit besitzen’ (15. Jh.), allgemein ‘Glaubwürdigkeit, Ansehen, einen guten Ruf besitzen’; auf Kredit ‘ohne sofortige (volle) Bezahlung, auf Borg’ (17. Jh.). Kredit n. ‘Habenseite (rechte Seite) des Kontos’ in der kaufmännischen Buchführung, daher auch ‘Haben, Guthaben’, Substantivierung (17. Jh.) der Überschrift lat. crēdit ‘er vertraut an, er zahlt’; Gegensatz Debet n. ‘Sollseite (linke Seite) des Kontos, Schuldposten’, lat. dēbet ‘er schuldet’. Zuvor bereits (in Angleichung an ital. credito, s. oben) in Debito und Credito (16. Jh.). – Kreditbrief m. ‘Anweisung einer Bank an eine andere, einer Person ein Darlehen zu gewähren’ (17. Jh.), nach frz. lettre de crédit. Mißkredit m. ‘schlechtes Ansehen, schlechter Ruf’ (18. Jh.), zuvor ‘fehlende Leihwürdigkeit’ (17. Jh.).