Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Garant
Garant
Garantie f. ‘Bürgschaft, Gewähr’, Entlehnung (nach Mitte 17. Jh.) von gleichbed. frz. garantie, zunächst in die Diplomatensprache, dann (2. Hälfte 18. Jh.) in den allgemeinen Sprachgebrauch. Etwa gleichzeitig (2. Hälfte 17. Jh.) wird garantieren Vb. ‘bürgen, gewährleisten, zusichern’ aus gleichbed. frz. garantir entlehnt und (im 18. Jh.) auch Garant m. ‘Bürge, Gewährsmann’ nach frz. garant. Afrz. garantie, auch (Lothringen) warantie und (Champagne) warandie, warenie ‘Bürgschaft, Gewähr, Sicherung, Schutz’ sowie afrz. garantir, guarantir, warandir ‘sichern, schützen, bestätigen’ sind Ableitungen von afrz. garant, guarant ‘Bürge, Zeuge, (Be)schützer’, auch ‘Bürgschaft, Schutz’, das seinerseits auf Entlehnung einer germ. Partizipialform, wohl von anfrk. *wārjan ‘als wahr bezeichnen, die Richtigkeit verbürgen’ beruht, einer Ableitung zu dem unter wahr (s. d.) behandelten Adjektiv.