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Fronen

ahd. bis sprichw. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
13 in 11 Wb.
Sprachstufen
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Fronen

Bd. 7, Sp. 168
Fronen (von »Fron«, s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste, auch Bauerndienste, Scharwerke, Robote) sind im weitern Sinne Dienstleistungen, die Besitzer bestimmter Liegenschaften oder Bewohner eines bestimmten Bezirks zum Vorteil eines Dritten entweder ohne allen Lohn oder doch gegen eine verhältnismäßig geringe Vergütung zu leisten rechtlich verpflichtet sind. Dahin gehören die Landfolge, Gemeindedienste und Dienste an den Schutz- (Vogtei-) oder Grund- (Guts-, Leib-) Herrn. Im eigentlichen Sinn aber versteht man unter F. nur die zuletzt erwähnten Dienste (Herrenfronen), nämlich die gemeinen körperlichen Dienstleistungen, die dem Besitzer eines Bauernguts als Reallast obliegen. In den meisten Ländern sind die F. gegenwärtig abgeschafft, und zwar entweder infolge Ablösung oder durch gesetzliche Aufhebung ohne Entgelt. Die frühern sogen. Staatsfronen oder Landesfronen (Landwehr, Heerfolge, Kriegsfuhren etc.) haben den Charakter unfreier Lasten verloren und sind durch Gesetz geregelte allgemeine Bürgerpflichten geworden (s. Kriegsleistungen). Die Frondienste (Gemeindefronen), die zuweilen noch in Dorfgemeinden geleistet werden müssen (Straßenbauten, Fuhren, Arbeiten, Nachtwachen), haben ebenfalls eine andre Bedeutung gewonnen: sie sind Beiträge zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse. Je nachdem die F. mit Vieh und Geschirr oder nur mit der Hand zu leisten sind, wird zwischen Spann- und Handfronen (Spann- und Handdiensten) unterschieden. Man unterscheidet ferner, je nachdem der Umfang der Verpflichtung durch Gesetz, Vertrag, Herkommen bestimmt begrenzt ist oder nicht, gemessene und ungemessene F.; ferner sässige F., die gleichzeitig von jedem Fronpflichtigen zu leisten sind, und walzende (auch Reihenfronen), bei denen die Pflichtigen in bestimmtem Turnus zur Dienstleistung herangezogen werden. Vgl. Bauer.
1859 Zeichen · 20 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 8.–11. Jh.
    Althochdeutsch
    frônensw. v.

    Althochdeutsches Wörterbuch · +2 Parallelbelege

    frônen sw. v. , mhd. vrœnen, vrônen, nhd. fröhnen, fro(h)nen; mnd. mnl. vronen. — Graff III, 811. fron-: 1. sg. -o Npgl …

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    fronen

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +3 Parallelbelege

    frohnen , fronen , servire, läszt sich auf das stammverwandte goth. fraujinôn nicht zurückleiten, welches die umgekehrte…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Fronen

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Fronen (von »Fron« , s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste , auch Bauerndienste, Scharwerke, Robote ) s…

  4. modern
    Dialekt
    fronen

    Elsässisches Wb. · +3 Parallelbelege

    frone n , fröne n [frónə NBreis. Str. ; fròənə Obbruck ; frûnə K. Z. ; fryùnə M. ; frénə Hi. ] Frohndienst verrichten, F…

  5. Sprichwörter
    Fronen

    Wander (Sprichwörter)

    Fronen Wo man soll fronen, da thut sein ein jeder schonen. – Petri, II, 813.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit fronen

4 Bildungen · 0 Erstglied · 3 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von fronen 2 Komponenten

fro+nen

fronen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

fronen als Zweitglied (3 von 3)

abfronen

DRW

abfronen mhd. abvrônen I amtlich einziehen diejene denen ire gütter also mit recht abgefronet werden und verpotten 1490 MittFrankf. 1 (1858/…

auffronen

DRW

auf·fronen

auffronen endgiltig fronen uffronen und uberantworten lassen 1495 ErfurtFreizins 315 Faksimile

ausfronen

DRW

aus·fronen

ausfronen mnl. uutvroonen, utevronen etwas einziehen, jemanden enteignen dat hey sine penninge sal utfronen nach veyrteyn nachtin 1390 Magde…

Ableitungen von fronen (1 von 1)

befronen

MeckWB

befronen den Fronen schicken, um jem. vor Gericht zu fordern; nur in ä. Spr.: 'Item effte de eine den andern bloett wundede, dat were wo et …