Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
abfronen
abfronen
-
diejene denen ire gütter also mit recht abgefronet werden und verpotten1490 MittFrankf. 1 (1858/60) 312
-
alsdan lest der freyboth die heyschen, den die güter abgefronet seint, zu sehen und zu hören, das er die ufffronen und uberantworten lassen wolle1495 ErfurtFreizins 315 Faksimile
-
welche ... nutzbare baume ... scheren, stommelen ... denselben ihre axt ... wapfen oder wass sie bey sich haben, auf der that abgefroet [lies abgefront?] ... werden1624 SPantaleonUrb. 509 Faksimile