Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Bedingung
Bedingung
bedingen Vb. ‘zwangsläufig zur Folge haben, voraussetzen, fordern’. Das Verb wird anfangs nur schwach flektiert, starke Formen treten wie bei dem Simplex dingen seit dem 17. Jh. auf. Das Präfixverb bedingen ist wie einfaches dingen (s. d.) ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, mhd. bedingen ‘verhandeln, durch Verhandlung gewinnen, Bedingungen vorschreiben’, danach ‘vereinbaren, (sich) vorbehalten’, wofür heute ausbedingen Vb., mhd. ūʒbedingen. Die heute übliche Bedeutung von bedingen ist durch die Verbalsubstantive Beding n. (15. Jh.), Bedingung f., mhd. bedingung und Bedingnis f. (14. Jh.) beeinflußt, die im 16. Jh. eine ‘vertragliche Abmachung’, dann eine ‘Voraussetzung’ (im rechtlichen Sinn) bezeichnen. Bedingung ‘Voraussetzung’ geht im 18. Jh. in die philosophische Fachsprache, danach in die Allgemeinsprache ein, der Plural nimmt dabei die Bedeutung ‘Verhältnisse, Gegebenheiten’ an. Der grammatische Terminus Bedingungssatz m. gilt seit Beginn des 19. Jhs., älter Bedingungsrede (Stieler 1691). bedingungslos Adj. ‘ohne eine Bedingung, uneingeschränkt, vorbehaltlos’ kommt Mitte des 19. Jhs. auf. Wie Bedingung gelangt auch bedingt Part.adj. ‘von bestimmten Voraussetzungen abhängig, eingeschränkt’ und unbedingt Part.adj. ‘von keiner Voraussetzung abhängig, uneingeschränkt’ aus der Rechtssprache (bedingte Verurteilung) über die Verwendung in der Fachsprache der Philosophie in die Allgemeinsprache, wo unbedingt als Adverb den Sinn ‘auf jeden Fall, unter allen Umständen’ entwickelt.