Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Barbier
Barbier ( Barbierer ), ein Mann, der gewerbsmäßig rasiert, frisiert etc., auch Perücken macht und oft noch niedere Chirurgie (Schröpfen, Aderlassen, Operieren von Hühneraugen, Ausziehen von Zähnen etc.) ausübt. Die heutigen Barbiere entsprechen den Tonsoren der alten Römer, den Kureis der Griechen, die zugleich und vornehmlich Haarscherer waren. Die Barbiere standen ehemals in nahen Beziehungen zu den Badern (s. Meyers Bader ) und wurden später mit denselben zu einer Zunft vereinigt. Nach Erlaß der preußischen Gewerbeordnung von 1845 bildeten sich Innungen, die 1871 zu einem Bunde deutscher Ba…