Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtbarbier
Stadtbarbier, Stadtbarbierer, m. I wie Stadtchirurg daß sie zu G. ... iede blut-runsten sehen und fuͤr sie gestellet haben wollen ... durch den stadt-barbier 1544 CAug. III 60 Faksimile zu einem stadtbarbierer angestellt ... [erhält W. eine jährliche] stadtbarbierersgetreidbesoldung 1741 NeuburgKollBl. 62 (1898) 37 II in einer Stadt (II) ansässiger, (zunftgebundener) Bartscherer und Wundarzt die innungs-articul der stadt-barbierer zu Leipzig 1695 Hempel,JurLex. VII 834 damit die muthwillige und freveler wegen gewragter und strafbarer wunden und schlaͤge nicht moͤgen ungestraft hin passiren, so…