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Ablaß

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Meyers
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12 in 12 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Ablaß

Bd. 1, Sp. 41
Ablaß (Indulgenz), ursprünglich Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Der A. ist hervorgegangen aus der Bußdisziplin der alten Kirche und bezieht sich ursprünglich auf die von der Kirche als Genugtuungen verhängten Strafen der Sünde. Als an deren Stelle auch andre gute Werke, Almosen, Fasten, Gebete, Wallfahrten etc., als Genugtuung in Anschlag gebracht wurden, kam es unter dem gemeinsamen Einfluß der germanischen Rechtsgewohnheit der Kompensation des Verbrechens durch Geld (Wergeld) und des kirchlichen Glaubens an die Existenz und Übertragbarkeit überverdienstlicher Leistungen dahin, daß alle Kirchenstrafen durch Geld abgekauft werden konnten. Bald wurde der ursprüngliche Geltungsbereich des Ablasses dahin erweitert, daß er sich auf den Erlaß auch der von Gott auf die Sünde gesetzten zeitlichen Strafen bezog. Besondern Aufschwung nahm das Ablaßwesen durch die Kreuzzüge. Die Teil nahme an ihnen als ein die Kirche besonders förderndes Werk wurde als Ersatz aller Genugtuungen angesehen. Es entwickelte sich die Theorie von der Befugnis des Papstes, einen allgemeinen (vollkommenen) A. (indulgentiae plenariae) an die Verrichtung eines bestimmten religiösen Werkes zu knüpfen. Die aus der Praxis hervorgegangene Gewohnheit wurde dann dogmatisch begründet durch Alexander von Hales (s. d.). Unter den Plenarablässeu nimmt seit 1300 die erste Stelle ein der von Bonifacius VIII. eingeführte Jubiläumsablaß, der ursprünglich nur alle 100 Jahre wiederkehren sollte, bald aber in jedem vom Papst bestimmten Jubeljahr (s. d.) gespendet wurde. Bekanntlich gab der durch Tetzel (s. d.) und andre schamlos geübte Ablaßkram den äußern Anlaß zur Reformation. Den Angriffen der Reformatoren gegenüber belegt das Tridentinum mit dem Anathema jeden, der leugnet, daß der Kirche mit der Schlüsselgewalt das Gericht über die Sünden und damit die Gewalt verliehen sei, dieselben zu erlassen. Da die Reinigung im Fegfeuer zu den zeitlichen Strafen der Sünde gerechnet wird, so hat die Kirche, nicht ohne den Widerspruch auch neuerer Kirchenlehrer, ihren A. auch auf das Fegfeuer ausgedehnt. Aber A. ist seither nicht mehr zum Verkauf ausgeboten worden. Dagegen ist der A. hergebracht geblieben für bestimmte kirchliche Handlungen, besonders als Privilegium für bestimmte Orden, Kirchen, Altäre und Festzeiten. Sehr leicht wird es denen, die Rom besuchen, gemacht, überflüssigen A. zu verdienen. Der A. ist vollkommen oder unvollkommen, auf Zeit oder dauernd. Seine Wirkung ist, wenigstens in der Theorie, auch geknüpft an die Disposition, d. h. die gläubige und bußfertige Gesinnung, in der Praxis vor allem an die Leistung der vorgeschriebenen Werke. Vgl. Beringer, Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch (12. Aufl., Paderb. 1900); Brieger, Das Wesen des Ablasses am Ausgang des Mittelalters (Leipz. 1897).
2821 Zeichen · 40 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Ablaß

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Ablaß , des -sses, plur. -ässe. 1) Die Handlung des Ablassens eines flüssigen Körpers; ohne Plural. Der Ablaß des Wa…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Ablaß

    Goethe-Wörterbuch

    Ablaß in Cell stets in Übs für ‘grazia’ theol daß die, welche einen solchen A. erlangen wollen, sich vorher in’s Gefängn…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Ablaß

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Ablaß ( Indulgenz ), ursprünglich Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Der A. ist hervorgegangen aus de…

  4. modern
    Dialekt
    Ablass

    Elsässisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Ablass [Ôlûs Dachstn. Geisp. K. Ingenh. ; Àplûs Illk. ; Àplos Hf. ; Àplàs Lobs. Wörth ] m. 1. Ablass: M i r gewinne n e …

  5. Sprichwörter
    Ablass

    Wander (Sprichwörter)

    Ablass 1. Ablass ist ein göttlich Betrügen. 2. Ablass und Arznei soll man auf gleiche Weise brauchen. Jener ist überflüs…

  6. Spezial
    Ablassm

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Ablass , m зумпф , м

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit ablass

54 Bildungen · 49 Erstglied · 4 Zweitglied · 1 Ableitungen

ablass‑ als Erstglied (30 von 49)

ablassbohrer

DWB2

ablass·bohrer

ablassbohrer m. : 1691 ablaßbohrer majorum siphonum terebra Stieler stammbaum 213. 1737 Comenius orbis 2,138 b .

ablassbrett

DWB2

ablass·brett

ablassbrett n. : ⟨1356⟩ ablassbrett brett, durch welches das wasser abgelassen wird, in: Fischer schwäb. wb. 1,39.

Ablaßbrief

Campe

ablass·brief

Der Ablaßbrief , des — es, Mz. die — e, eine Urkunde, in welcher Ablaß ertheilt wird.

ablassbullenkiste

DWB2

ablassbulle·n·kiste

ablassbullenkiste f. : 1560 die Romanisten,/ mit grossen ablas-bullenkisten Sachs 6,374 LV. ( dazu: ) ⟨1835/42⟩ Gervinus dt. dicht. ( 1853 )…

ablassen

DWB

ablassen , demittere, emittere, omittere, emittere, entlassen. den brief ( von der hand ) ablassen: er liesz ein sehr dringendes schreiben a…

ablassen

FWB

1. ›von etw. (einer Tätigkeit) absehen, etw. nicht weiter betreiben, verfolgen, mit etw. aufhören, etw. zu tun unterlassen, (eine Haltung) a…

ABLASSER

DWB2

DWB2 ABLASSER , ablässer m. DWB2 DWB2 DWB2 1 DWB2 zu ablassen 4 ; amtlicher küfer: 1516 ablasser und eicher ( Nürnb. ) chr. dt. städte 11,81…

ablassführer

DWB2

ablass·fuehrer

ablassführer m. ( -händler ) ⟨1526/7⟩ roͤmisch ablasfuͤrer flugschr. ref. 3,145 C. 1858 Wurm wb. 1,37 a .

ablassgebetlein

DWB2

ablass·gebetlein

ablassgebetlein n. : ⟨1523⟩ ist mer vleis auff die ablas gebettleinn .. gegangen, dann auff das vatter vnser flugschr. ref. 1,37 C.

ablassglaube

DWB2

ablass·glaube

ablassglaube m. : aflâteslôve ( gegensatz: de rechte christlīke lôve) Lasch/B. mnd. hdwb. 1,29.

ablassglocke

DWB2

ablass·glocke

ablassglocke f. sterbeglocke: 1900 das „ablaßglöckle“ wird .. zur verkündigung des todesfalles .. geläutet E. H. Meyer bad. volksleben 581. …

ablassgnade

DWB2

ablass·gnade

ablassgnade f. : 1541 die ablas gnade were eben die gnade, da durch der mensch mit gott versuͤnet wird Luther w. 51,539 W. 1695 in: Gutzeit …

Ablaßgraben

PfWB

ablass·graben

Ablaß-graben m. : ' Entwässerungsgraben ', Abloßgrawe [ KU-Jettb PS-Hirschth ]; vgl. Abfluß- Ablauf-, Abzugs-, Faul-, Flut-, Moder-, Rumpel-…

Ablaßhandel

Campe

ablass·handel

Der Ablaßhandel , des — s, o. Mz., der unerlaubte Handel mit dem Ablaß. S. Campe Ablaß 3).

Ablaßhorn

Campe

ablass·horn

Das Ablaßhorn , des — es, Mz. die — e, bei den Schustern, ein Stück Horn, das beim Beschneiden der Sohlen vor das Oberleder gehalten wird, d…

Ablaßjahr

Campe

ablass·jahr

Das Ablaßjahr , des — es, Mz. die — e, ein Jubeljahr, das mit besonderm großen Ablaß gefeiert wird.

Ablaßkirche

Campe

ablass·kirche

Die Ablaßkirche , Mz. die — n, eine Kirche, die mit vorzüglichem Ablaß versehen ist.

ablasskiste

DWB2

ablass·kiste

ablasskiste f. ( 15. jh. mnl. wb. 1,245 ) 1503 de afflayss kysten in: Wrede altköln. sprachschatz 26 a . ⟨1579⟩ Fischart binenkorb ( 1588 ) …

ablasskrämerei

DWB2

ablass·kraemerei

ablasskrämerei f. : 1569 jre opffermesse .. beicht .. ablaßkremerey theatrvm diabolorum 175 a . 1814 ( Luther ) trat .. auf gegen die ablaßk…

ablass als Zweitglied (4 von 4)

Mönchsablaß

Campe

moench·s·ablass

Der Mönchsablaß , — sses, Mz . u. der Ablaß, welchen ein Mönch predigt, oder durch päpstliche Ablaßbriefe ertheilt; verächtlich auch für Abl…

Seelenablaß

PfWB

seelen·ablass

Seelen-ablaß m. : ' Ablaß für das Heil einer Seele ', Seeleablaß [ KB-Kriegsf LU-Oggh ]. SHW Südhess. V 948 .

Wasserablaß

Campe

wasser·ablass

Der Wasserablaß , — sses, Mz. — ablässe . 1) Der Ablaß. oder das Ablassen des Wassers; ohne Mehrzahl. 2) Der Ort und die Vor= richtung, wo d…

Ableitungen von ablass (1 von 1)

Unablaßlich

Campe

Unablaßlich , adj . u. adv . nicht abgelassen werden könnend. Davon d. — keit .