Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zulage f.
zulage , f. , seit dem 16. jh. belegt, in wbb. seit dem 17. jh., mnd. tolage Sch.-L. 4, 568 b . es knüpft an die einzelnen bedeutungen von zulegen an und wird heute von anlage und beilage unterschieden. 1 1) vereinzelt für ' hinzufügung, vermehrung ': das spatium zwischen denen linien 1, 3, 7 zeiget an, wie viel ein jeder aufsteigender clavis an der weite zulage bekommen Bendeler organopoeia c 1 a . 2 2) beim wiegen, was dem gewicht zugelegt wird: wie ... kein ausschlag bey der wage erfolgen kan, wofern nicht das eine gewicht durch eine zulage verstärcket wird Chr. Wolff vernünft. ged. v. gott…