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versicherung

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

versicherung f.

Bd. 25, Sp. 1309
versicherung, f. , vom vorhergehenden abgeleitet und dessen bedeutungen folgend. premunitio, versicherunge. Diefenbach gloss. 455a; versicherung von etwas nemmen, cavere sibi ab aliquo; versicherung (die) vergwüssung, stabilimen, affirmatio, cautio, stabilimentum, confirmatio, confirmitas, confidentia, securitas, fidelitas, fidentia. Maaler 431a; bürgschafft, angelobung, versicherung. Henisch 561, 40; versicherung, acertenement, asseurance, certification. Hulsius dict. 355b (1616); cautio, vorsicht, versicherung. Corvinus fons lat. 132a (1660); sicherung, die, et versicherung, collocatio in tuto, it. satisfactio, cautio, cautela, firmitudo, confirmatio, vulgo assecuratio. Stieler 2020; vgl. Kramer deutsch-it. dict. 2, 803b (1702); versicherung, confirmatio, fides, cautio. Steinbach 2, 589; versicherung, cautio, cautela, certa confirmatio, promissum. Frisch 2, 271c; nld. versekeringhe, affirmatio, confirmatio: et fides, securitas, cautio: cautela, fideiussio. Kilian 2, 724b (1777); jetzt verzekering; n. forsikkring, schwed. försäkring. der gebrauch des wortes hat sich allmählich eingeschränkt; gewöhnlich braucht man das wort im sinne einer bekräftigung durch aussage, die promissorisch oder assertorisch sein kann; diese bedeutung hat sich erst in neuerer zeit entwickelt, sie ist eine abschwächung der bedeutung, die im älteren neuhochd. vorherrscht: rechtliche verpflichtung, rechtliche aussage zur sicherstellung eines andern; mit der entwicklung des assekuranzwesens ist das wort in einem beschränkten gebiete in starken gebrauch gekommen, besonders auch in zahlreichen zusammensetzungen. versicherung ist aber auch in neuerer zeit nicht völlig auf die beiden bezeichneten gebiete eingeengt, wenn es auch hier und da durch sicherung und sicherheit verdrängt wurde und mit der gröszeren beweglichkeit des verbums nicht schritt halten konnte. 11) schutzgewährung (vgl. versichern 1): in der landstuben, da jedesmahl in 80 musquetirer zu ihrer versicherung aufgewartet. theatr. eur. 1, 17a; die stockfinstre nacht bedeckte mich zwar zu meiner versicherung. Grimmelshausen Simpl. 1, 23, 20 Kurz; zur versicherung dieser fahrt wurde bei dem flecken Borcht eine bastey errichtet. Schiller 9, 44; wer ein steht, die für den tod versichrung hett, wolten wir daselbst alle wonen. Rollenhagen froschm. G 2a (1595); in dem sinne des schutzgewährens, schützens, sicherstellens gegen gefahr und schaden wird jetzt das einfache sicherung vorgezogen. concret, schutzvorrichtung am gewehr, die das losgehen verhütet. Behlen lexicon der forst- und jagdkunde 6, 138; jetzt sicherung. zusicherung der unverletzlichkeit, vgl. Lexer mhd. handwb. 3, 227; auff gnugsam versicherung und gleite, gehorsamlich zuerscheinen. Luther 1, 222b; also begerten die vätter vom convent, dasz der hauptman zu inen vir dasz thor kem oder aber sy versichert, zu ime zu kumen. dasz geschach, inen ward versicherung zugesagt. Baumann quellen zur geschichte des bauernkrieges in Oberschwaben 263 (1876). zusicherung friedlicher absichten, vgl. versicherungsflagge, -schusz. 22) rechtliche sicherstellung, zusage, verpflichtung, die einen andern rechtlich sicherstellt, besonders auf schuldverhältnisse bezogen (vgl. versichern 3); versicherung für auffgenommen gält; versicherung mit bürgen, oder das nemmen einer versicherung umb etwas; versicherung mit worten, pignus vocis; versicherung gäben persönlich oder in eigner gestalt zuo erscheynen; ein versicherung von einem erforderen; ein handgeschrifft schicken zur versicherung; er hat ein versicherung, er ist versichert; gäbe versicherung umb kosten und schaden; wort und geschrifft umb versicherung eines handels. Maaler 431ab; so jemand von dir leihet so leihe, und sey ihm zu willen: fordere aber eine handschrifft oder eine handgifft, oder ein pfand, oder einen bürgen, oder eine andere versicherung. Comenius sprachenthür übers. von Docemius 862 (1657); versicherung vermittelst einer handschrifft. Corvinus fons lat. 132a (1660); satisdare, einen vorstand machen, versicherung thun; satis accipere, vorstand oder versicherung annehmen. 569a; einem versicherung thun, fidejubere, fidem obligare, obstringere, cautionem dare; vor einen andern versicherung machen, spondere pro aliquo. Stieler 2020; einem versicherung geben, thun, leisten über etwas; versicherung ò gute versicherung von jemand nehmen; zur versicherung ein pfand geben, einen bürgen stellen. Kramer deutsch-it. dict. 2, 803b (1702); eine gerichtliche versicherung, cautio, cautela, satisdatio, satisacceptio. Steinbach 2, 589; versicherung mit pfand, mit eid schweren. Frisch 2, 272a; versekeringhe doen van ghelde, cavere de pecunia alicui. Kilian 2, 724b (1777); en lant in fersîkerunge hawen, zum unterpfande haben. Bauer-Collitz waldeck. wb. 31b. versicherung, 'in gericht, leistung genugsamer sicher- und gewiszheit in ansehen alles dessen, so für gericht zweifelhafft gemacht wird'. Jablonski allgem. lex. 814b (1721); versicherung ist in diesem sinne nicht mehr ein wort des handels- und rechtsverkehrs (versicherung an eidesstatt ist unter bestimmten umständen zulässig), in einigen fällen (sicherheit geben, leisten, verlangen u. ä.) ist sicherheit an die stelle getreten. gnugsam versicherung thun, zu stehen dem gebot der heiligen römischen kirchen. Luther 2, 55b; mit versicherung, porgschaft, geiseln. Aventinus bayer. chron. 2, 584, 16; doch ist er, auf verlangen der frau, versicherung dafür (für das heiratsgut) zu stellen ... schuldig. Mainzer landrecht tit. 1, § 7 (1755); versicherung und gegenversicherung wurden in form von instrumenten aufgesetzt. Schiller 7, 237. vgl. versicherungsschein, -schreiben, -schreiber. 33) in allgemeinerer anwendung aussage, zusage, verpflichtung, durch die ein anderer gewisz, sorglos gemacht wird, sicher darüber, dasz etwas ist, oder dasz er auf etwas rechnen kann. versicherung eines dinges haben wollen. Kramer deutsch-it. dict. 2, 803b (1702); eine gewisse versicherung, certa confirmatio; versicherung seiner treu geben. Steinbach 2, 589; versicherung, die zuverlässige behauptung einer sache; ich glaube es aller deiner versicherungen ungrachtet dennoch nicht. Adelung; weitgehende versicherungen, freundschaftsversicherungen u. s. w.; besonders ist die verbindung die versicherung geben gebräuchlich; ich gebe dir die versicherung, dasz er dich täuscht; ich gebe dir die versicherung, dasz ich pünktlich zur stelle sein werde; auch die wendung mit der versicherung, dasz ist häufig; dabei kann das wort stark verblassen wie versichern (s. dies unter 7 und 8); mit versicherung, wo ich dieses ausschlagen und bey ihnen nicht als ein herr leben wolte, dasz ich wider meinen willen als ein knecht dienen müste. Grimmelshausen Simpl. 2, 99, 16 Kurz; mit der festen versicherung, keinen satz gelten zu lassen, der nicht in ihrem urtheil vollkommene evidenz hat. Kant 10, 482; präsident: erhielt sie versicherungen? Ferdinand: vor wenig augenblikken die feierlichste im angesicht gottes. Schiller kabale u. liebe 2, 6 (3, 414); der baron brachte ihm, nebst einem abschiedsgrusze von den herrschaften die versicherung, wie sehr der graf mit ihm, seinem spiele, seinen poetischen arbeiten und seinen theatralischen bemühungen zufrieden gewesen sei. Göthe Wilhelm Meisters lehrj. 4, 1 (22, 4 Weim. ausg.); entläszt er sie, mit der versicherung, sie sollten bald von ihrer dame hören. Wieland 22, 104 (Oberon 3, 14); stärker: Mortimer: versichert mir erst, dasz ich's wagen darf. Leicester: wer giebt mir die versicherung für euch? Schiller Maria Stuart 2, 7 (12, 471). veraltete wendungen: ich habe hiebevor versicherung gethan, dasz er witz genug gehabt. Grimmelshausen Simpl. 1, 161, 24 Kurz; dasz es keine aus der luft gegriffene verleumdung sey, ... davon gewähret Hermannus Contractus die versicherung. Lessing3 11, 118. feststellung: einem ringe, mit welchem doch die ganze welt, zu allen zeiten, eine art von erkennung, eine art von versicherung der person, verbunden hat. Lessinc3 9, 357. desz gemüts versicherung, confirmatio animi. Maaler 431a (vgl. versichern 8); als subjectiver zustand (vgl. versichert sein, sich versichern), zuversicht, das gewiszsein, innere sicherheit: die stärck ist dann ein mutter desz siegs, und der sieg ein mutter der versicherung. Zincgref apophthegmata 2, 110 (1639); der mit der gröszten versicherung, dasz er recht habe, also zu reden fortfuhr. Göthe Wilhelm Meisters lehrj. 4, 15 (22, 89 Weim. ausg.). 44) sehr gebräuchlich ist das wort, besonders auch in zusammensetzungen, in dem unter versichern 4 behandelten sinne: versicherung, promissa navium securitas; mit versicherung handeln, cautissime navigare et mercari. Frisch 2, 272a; das versicherungswesen entwickelt sich zuerst beim seehandel (vgl. zeitschr. f. deutsche wortforschung 4, 131); die versicherung, die assecuranz. Adelung; vgl. arbeiter-, hagel-, feuer-, lebens-, unfall-, renten-, rück-, haftpflicht-, güter-, personen-, see-, vieh-, alters-, kranken-, selbst-, zwangsversicherung u. s. w.
9041 Zeichen · 132 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    VersicherungDie

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Die Versicherung , Mz. — en . 1) Die Handlung, da man etwas versichert. Besonders 2) die sichere oder zuverlässige Behau…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Versicherung

    Goethe-Wörterbuch

    Versicherung [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Versicherung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Versicherung ( Assekuranz , franz. Assurance , engl. Insurance , ital. Assicuranza ), 1) im juristischen Sinne der selbs…

  4. modern
    Dialekt
    Versicherungf.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Ver-sicherung f. : ' Schadensversicherung '; e Veʳsicherung abschließe [Kaislt, verbr.]. Zs. Brand-, Hagel-, Krankenvers…

  5. Spezial
    Versicherung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ver|si|che|rung f. (-,-en) assiguraziun (-s) f.

Verweisungsnetz

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit versicherung

86 Bildungen · 73 Erstglied · 12 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von versicherung 3 Analysen

ver- + sicherung

versicherung leitet sich vom Lemma sicherung ab mit Präfix ver-.

Alternativen: ver-+sicher+-ung versichern+-er+-ung

versicherung‑ als Erstglied (30 von 73)

versicherungsamt

DWB

versicherung·samt

versicherungsamt , n. behörde, der das versicherungswesen unterstellt ist: reichsversicherungsamt; vgl. versichern 4 und versicherung 4 ( eb…

versicherungsanstalt

DWB

versicherung·s·anstalt

versicherungsanstalt , f. , bei Campe verzeichnet, private oder staatliche corporation, die personen oder güter versichert. reichsversicheru…

Versicherungsarzt

Meyers

versicherung·s·arzt

Versicherungsarzt , der im staatlichen und privaten Versicherungswesen tätige Arzt. Die privaten Versicherungsgesellschaften beauftragen an …

versicherungsfach

DWB

versicherung·s·fach

versicherungsfach , n. : er will sich dem versicherungsfach widmen, will in den dienst einer versicherungsanstalt treten.

Versicherungsfall

DERW

versicherung·s·fall

Versicherungsfall, M., ›Ereignis das die Leistungspflicht des Versicherers (Versi- cherungsunternehmers) auslöst (z.B. Tod des durch Lebensv…

versicherungsflagge

DWB

versicherung·s·flagge

versicherungsflagge , f. sie wird gehiszt, ' wenn man sich einer rehde oder einem hafen nähert, um anzudeuten, dasz man mit frieden umgehe u…

versicherungsgeld

DWB

versicherung·s·geld

versicherungsgeld , n. ' das geld, womit man etwas bei einem versicherer, bei einer versicherungsgesellschaft versichert, sich den werth ein…

versicherungsgrund

DWB

versicherung·s·grund

versicherungsgrund , m. : und ihr werdet, nächst den eidlichen betheuerungen, keine stärkere versicherungsgründe bekommen können, als diese …

versicherung als Zweitglied (12 von 12)

Haftpflichtversicherung

RDWB1

Haftpflichtversicherung f страхование от ответственности (за причинение вреда), гарантийное страхование

Rechtschutzversicherung

RDWB1

Rechtschutzversicherung f страхование в целях оказания правовой защиты

G_s;genversícherung

Adelung

Die G_s;genversícherung , plur. die -en. 1) Eine Versicherung, welche einer andern entgegen gesetzet ist. 2) Eine Versicherung, welche wegen…

Pfandversicherung

DRW

pfand·versicherung

Pfandversicherung, f. I Einräumung eines Pfandes [Ausleihung eines Kapitals] auf genungsame pfandesversicherung mit gnädigsten consens und e…

Schirmversicherung

DRW

schirm·versicherung

Schirmversicherung, f. bei Kauf: verbindliche Zusage für einen Schirm (II) da ain khauffer, welcher zur zeit des getroffnen khauffs gewußt h…

Spezialversicherung

DRW

spezial·versicherung

Spezialversicherung, f. (auf einen Einzelfall bezogene) ausdrückliche Zusicherung, Garantie special versicherung religionis et privilegiorum…

Ableitungen von versicherung (1 von 1)

versicherunge

Lexer

ver-sicherunge stf. sicherstellung, sicherheit. der gebreche des zusammenkumens auch von v. und geleits wegen gewesen ist Cp. 27.