Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
verfahren
verfahren
verfahren Vb. ‘etw. auf bestimmte Weise erledigen, jmdn. behandeln, durch Fahren verbrauchen’, reflexiv ‘in die Irre fahren’, ahd. firfaran ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. vervarn ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’, asächs. farfaran ‘durchfahren’, mnd. vorvāren ‘wegfahren, weggehen, handeln, verwirken, durch Fahren abnutzen, falsch fahren’, mnl. vervāren, aengl. forfaran ‘weggehen, vergehen, untergehen (lassen)’ sind mit verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten des Präfixes (s. ver-) gebildet zu dem unter fahren (s. d.) behandelten Verb. Die heute vorherrschende Bedeutung ‘etw. auf bestimmte Weise erledigen, vorgehen, handeln’ entwickelt sich im 16. Jh. – verfahren Part.adj. ‘in eine falsche Richtung gelenkt, falsch ausgeführt und daher ausweglos scheinend’ (eine verfahrene Sache, 19. Jh.). Verfahren n. ‘Art und Weise, wie etw. ausgeführt wird, Methode, Vorgehen’, im Rechtswesen ‘Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700), älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend; vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’.