Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Ursache f.
Ursache f.
Ursache f. ‘Grund, Veranlassung für ein Geschehen, Ursprung’. Das aus der Rechtssprache stammende Substantiv mhd. ursache ‘Rechtsstreit, Prozeß, Streitsache’, theologisch ‘zur Sünde verleitende Gelegenheit’, philosophisch ‘Grund, Anlaß, Voraussetzung’, frühnhd. besonders ‘wirklicher Klagegrund, erster Anlaß für eine Streitsache, Beschuldigung’ (Ende 15. Jh.), mnd. ōrsāke (aus dem Hd. mnl. o(o)rsāke, nl. oorzaak) ist eine verstärkende Bildung zu dem unter Sache (s. d.) behandelten Rechtswort. Der Ausdruck wird jedoch bald auch außerhalb der Rechtssphäre gebräuchlich und bezeichnet alles, was Anlaß für einen Vorgang ist. – ursächlich Adj. ‘die Ursache betreffend, kausal’ (1. Hälfte 15. Jh.). verursachen Vb. ‘bewirken’ (Anfang 16. Jh.), älteres ursachen ‘veranlassen, nötigen’, reflexiv ‘veranlaßt werden, entstehen’ (2. Hälfte 15. Jh.) ablösend. Verursacher m. (Ende 16. Jh.).