Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Prokura f.
Prokura f.
Prokura f. ‘einem Angestellten der Wirtschaft erteilte und im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für seinen Betrieb vorzunehmen’, als Wort der Kaufmannssprache übernommen (um 1600) von gleichbed. ital. procura, zu ital. procurare ‘sorgen, sich bemühen, erstreben, verschaffen, das Amt des Sachwalters oder Staatsanwalts ausüben’, lat. prōcūrāre ‘Sorge tragen, pflegen, warten, jmds. Geschäfte besorgen, verwalten, Geschäftsführer sein’; vgl. lat. cūrāre ‘sich angelegen sein lassen, sich um etw., jmdn. kümmern, sorgen’ (zu lat. cūra ‘Sorge, Pflege, Leitung, Geschäft’, s. Kur). – Prokurist m. ‘leitender Angestellter mit Prokura’ (18. Jh.).