Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Prokuratur
Prokuratur, f. I Amt, Dienst, Tätigkeit eines Prokurators (I) bdv.: Prokuratoramt, Prokuratorium (III), Prokuraturamt (I) vgl. Prokuratorstand so oft solche verordnete procuratores von einiger parthey, ... umb dienst oder procuratur von unserm gericht zu leisten, ersucht werden, sollen sie schuldig seyn, derselbigen in ihrer sache gutwillig und treulich zu dienen, zu rathen, zu reden, und ihr bestes gegen ziemlicher belohnung fuͤrzuwenden 1577/83 LünebRef. 626 Faksimile es wäre dan sach, daß ainer [der geschwornen advocaten und procuratorn] offenbar und notorie wider sein jurament und aydt han…