Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Prokuratorlohn
Prokuratorlohn, m.
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das jenig, so fur sein procuratorlohn taxiert1543 Frey,Pract. 248 Faksimile
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[es] soll die ander obsiegende parthey ..., was sie in vollfuͤhrter rechtfertigung fuͤr expenß, kosten vnd schaden mit biet und leggelt, auch advocaten, procuratorn vnd schreiberlohn ... aufgewendt, ... bennenen1597 Meurer,Liberey I 210 Volltext (und Faksimile)