Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Prokuratorium
Prokuratorium, n.
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eyn procuratorium und monporbrief daruber mit der stat von T. groissem ingesiegel woil besiegelt1364 TrierWQ. 344 Faksimile
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eines procuratorium, das ist eines gewaltbrieues1366 Kurz,Albr.III. Bd. I 197
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eynen bode die eyn procuratorium to Romen zolde brenghen1369 MnlWB. VI 724
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nachdem daz daz procuratorium ledeganß ist vnd unvermeligt an pergamen, schrifften vnd segeln, sunder caduc, rasure vnd myßmaill1443 Datt 768 Faksimile
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das alle obgeschriben außnemung wider den richter gerichtzwangk dem clager procurator, anweiser, commission, procuratorium, oder citacion, sollen beschehen vor litis contestationem1490 Ordn.u.Underw. 21 Faksimile
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dat de cleger eynn procuratorium upgelecht, welch he vam ersamen rade to horenn lesen und by macht toirkennen bogerde1529 LübRatsurt. IV 375
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diese gewelt mandat odder procuratoria1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 17
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wird eine sache von jemandem in vollmacht eines andern geführet, so muß das procuratorium nicht von dem gevollmächtigten, sondern der haupt-parthey selbst vollzogen werden. wenn aber der gevollmächtigte aus einem von ihm getroffenen geschäfte selbst klagen kann, so ist ein von ihm ausgestelltes procuratorium hinlänglich1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 23 § 8
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die geistliche sollen sich der prokuratorie [Lemma?] in ehesachen gaͤnzlich enthalten1815 WirtRealIndex III 442 Faksimile